Einwohnerversammlungen / Unterrichtung der Einwohner*innen
Der Rat der Stadt muss nach § 23 der Gemeindeordnung (GO NRW) Einwohner*innen über bedeutsame Angelegenheiten unterrichten.
Dies trifft besonders bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl der Einwohner*innen nachhaltig berühren, zu.
Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, dass Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht. Deshalb erfolgen unter anderem Einwohnerversammlungen, andere geeignete Veröffentlichungen oder öffentliche Auslegungen von Planungen und Vorhaben.
Einladungen zu Einwohnerversammlungen werden in der Regel durch das Amtsblatt ausgesprochen und zusätzlich auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr veröffentlicht.
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Stand: 05.02.2024
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