Energieberatungen der Stadt

Energieberatungen der Stadt

Lassen auch Sie sich beraten!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie Sie sich selbst oder im Rahmen einer Beratung einen Eindruck vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes machen können.

Grundsätzlich sind eine Fachberatung und eine Sanierungsplanung kein Verkaufsgespräch. In der Beratung werden erstmal die Schwachstellen eines Gebäudes analysiert und dann verschiedene Sanierungsvarianten aufgezeigt. Es bleibt also Ihnen überlassen, welche Maßnahmen letztendlich beauftragt und umgesetzt werden.

Symbolbild Energieberatung, Gebäudesanierung, Energiecheck - Bild von Norbert Koch auf Pixabay

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Energiesprechstunde, in der Sie von unabhängigen Expert*innen zu allen Themen der energetischen Gebäudesanierung und deren Förderung beraten werden. Weitere Informationen zur Energiesprechstunde finden Sie hier.

Wir bieten Ihnen außerdem eine kostenlose Orientierungsberatung zu dem Thema der energetischen Sanierung bei Ihnen vor Ort, mit unserem Energieberater des Handwerkes, Matthias Klöckner, an. Wichtig: Diese Beratung ersetzt keine BAFA-Energieberatung. Weitere Informationen zum Vor-Ort Energiecheck finden Sie hier

Die BAFA-Energieberatung

Wenn Sie staatliche Fördermittel für die energetische Sanierung der Gebäudehülle erhalten möchten, ist die Einbindung von staatlich zertifizierten BAFA-Energieberater*innen verpflichtend. Generell bietet es sich aber immer an, alle energetischen Potenziale des eigene Gebäudes im Rahmen einer kostenpflichtigen BAFA-Energieberatung durchrechnen zu lassen. Die BAFA-Energieberater*innen können Ihnen auch bei der Fördermittelbeantragung für einen Heizungstausch behilflich sein. Eine stets aktuelle Übersicht über die staatlich zertifizierten BAFA-Energieberater*innen finden Sie hier.

Die Kosten für die Beratung können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Die Förderung ist seit dem 19. Januar 2024 wieder verfügbar!

Die Höhe der Förderung lässt sich wie folgt bestimmen:

80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern

80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten

zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung erhalten Sie hier

 

Zusätzliche Informationen und Unterstützung finden Sie auf den Seiten des BAFA und der KfW.

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 13.02.2024

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