Rund um das Gewerbe
Als Teilbereich des Ordnungsamtes ist die Gewerbeabteilung für vielfältige Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Unter Gewerbe versteht man jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit.
Ausgenommen sind:
- Urproduktionen (das heißt Gewinnung roher Naturerzeugnisse zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft)
- Freie Berufe (zum Beispiel Rechtsanwält*innen)
- Bloße Verwaltung des eigenen Vermögens
Jedes Gewerbe muss der Abteilung angezeigt werden. Für einige ist zudem vor Aufnahme des Gewerbes eine Genehmigung notwendig. Beispiele für genehmigungsbedürftige Gewerbe sind:
- Gaststätten
- Spielhallen oder Geldspielgeräte
- Prostitution
- Makler*innen, Darlehensvermittelnde, Bauträger*innen, Baubetreuende und Wohnimmobilienverwaltende
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Güterkraftverkehr
- Personenbeförderung
- Bewachung
Die grundsätzliche Gewerbefreiheit ergebend aus § 1 Gewerbeordnung (GewO) kann durch Untersagung des Gewerbes eingeschränkt werden, sofern die im Gesetz genannten Gründe vorliegen.
Öffnungszeiten
Die Gewerbeabteilung ist für persönliche Gespräche im Historischen Rathaus, Gebäudeteil B, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie erreichbar.
Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Gerne können Sie uns jederzeit aber auch eine E-Mail an gewerbe@muelheim-ruhr.de senden.
Stand: 04.03.2024
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