Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuern werden auf der Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide beziehungsweise Gewerbesteuerzerlegungsmitteilungen der zuständigen Finanzämter durchgeführt.

Als Besteuerungsgrundlage gilt der vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag.
Für detaillierte Auskünfte zur Berechnung der Gewerbesteuern und zur Berechnung der Gewerbesteuerzinsen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner.

Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, können Sie sich den entsprechenden Vordruck ausdrucken lassen.

Hier finden Sie die "Gewerbesteuerhebesätze" ab dem Jahr 1988.

Für Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen wenden Sie sich bitte an die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes. Unter dem folgenden Beitrag erhalten Sie weitere Informationen: Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen.


Weitere Infos

Stand: 24.08.2022

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel