Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuern werden auf der Grundlage der Gewerbesteuermessbescheide beziehungsweise Gewerbesteuerzerlegungsmitteilungen der zuständigen Finanzämter durchgeführt.
Als Besteuerungsgrundlage gilt der vom Finanzamt festgestellte Gewerbeertrag.
Für detaillierte Auskünfte zur Berechnung der Gewerbesteuern und zur Berechnung der Gewerbesteuerzinsen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Ansprechpartner.
Sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, können Sie sich den entsprechenden Vordruck ausdrucken lassen.
Hier finden Sie die "Gewerbesteuerhebesätze" ab dem Jahr 1988.
Für Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen wenden Sie sich bitte an die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes. Unter dem folgenden Beitrag erhalten Sie weitere Informationen: Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen.
Stand: 24.08.2022
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