Erlaubnis zur Beschallung
Sobald auf öffentlichen Wegen und Plätzen Musik, Lautsprecherdurchsagen oder ähnliches dargeboten werden soll, muss eine Genehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) beantragt werden.
Hierzu wird beim Ordnungsamt ein formloser Antrag gestellt, der kurz die geplante Veranstaltung beschreibt und aus dem Datum, Uhrzeit und Veranstaltungsort hervor gehen.
Da je nach Veranstaltung eventuell das Veranstaltungsmanagement eingebunden werden muss, sollte der Antrag spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein.
Achtung:
Private Feste wie zum Beispiel Jubiläen, Geburtstage oder Hochzeiten sind, sofern diese auf einen bestimmten Teilnehmer*innenkreis begrenzt sind und auf privaten Grundstücken (privat = nicht öffentlich zugänglich wie beispielsweise der eigene Garten, angemietete Räume oder die eigene Kellerbar) stattfinden, nicht genehmigungsfähig. Das heißt, hier müssen sich alle Teilnehmenden an die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes halten.
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Größe und Art der Veranstaltung sowie nach dem Verwaltungsaufwand. Sie beträgt mindestens 25,- und maximal 200,- Euro.
Hier finden Sie weitere Informationen über die Antragsstellung zur Genehmigung von Veranstaltungen beim Ordnungsamt.
Datenschutzhinweise des Ordnungsamtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Kontakt
Stand: 05.09.2023
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