Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung soll durch Überprüfungen und Betriebskontrollen

  • die Verbrauchenden vor Gesundheitsgefahren schützen und
  • die Verbrauchenden vor Irreführung und Täuschung schützen.

Kochen in der Gastronomie. Lebensmittelüberwachung durch Überprüfungen und Betriebskontrollen. - Pixabay

Gesetzliche Grundlagen

Zentrales Rahmengesetz für die Überwachungstätigkeit ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die übergeordneten EG-Verordnungen.

Aufgaben

Die Lebensmittelüberwachung überprüft und kontrolliert

  • Lebensmittel,
  • kosmetische Mittel und
  • Bedarfsgegenstände,

die mit den Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen, wie Bekleidung, Spielzeug, Geschirr, Verpackungen für Lebensmittel und Gerätschaften, mit denen Lebensmittel bei der Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringung in Berührung kommen. Hierzu werden die Betriebe (Herstellungsbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten, Imbisse und andere) regelmäßig und unangekündigt aufgesucht, beraten und kontrolliert. Dabei werden regelmäßig Proben entnommen, die in den amtlichen Untersuchungsämtern begutachtet werden.

Private Haushalte unterliegen nicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Die Lebensmittelüberwachung wird von sich aus tätig und stellt damit sicher, dass letztendlich alle Betriebe in einem bestimmten Zeitraum aufgesucht werden. Sehr hilfreich und wünschenswert sind auch die Hinweise der Verbraucher*innen.

Die entnommenen Proben werden vom Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) Krefeld auf Zusammensetzung, Kennzeichnung, Keimbelastung und Verzehrsfähigkeit der Produkte untersucht und beurteilt. Bei Beanstandungen werden die jeweiligen Verantwortlichen verpflichtet, die Mängel abzustellen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung unter der Telefonnummer 0208 / 455-3266, der Faxnummer 0208 / 455-3179 oder der E-Mail-Adresse lebensmittelueberwachung@muelheim-ruhr.de gerne zur Verfügung.

Datenschutzhinweise des Veterinäramtes

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch per Post.

Kontakt


Weitere Infos

Stand: 24.06.2024

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