Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht übt intern die Aufsicht über die fachliche Amtsführung der Standesbeamt*innen aus.
Darüber werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Prüfung der personenstandsrechtlichen Unterlagen vor Weiterleitung an die entscheidenden Behörden und Gerichte
- Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich wie zum Beispiel:
- Ausländisches Namensrecht
- Eheschließungen im Ausland
- Vaterschaftsanerkennungen
- Abstammungsverhältnisse
- Ausländische Urkunden
- Durchführung von gerichtlichen Verfahren in Grundsatzangelegenheiten
- Führen der Zweitbücher
- Prüfung der Standesämter
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Stefan Karbach unter den Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 08.07.2024
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