Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung

Zollstock in Hausform als Symbol für Gebäudeeinmessungen. Alle, die ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern, müssen dieses auch einmessen lassen.

Die vollständige, genaue Darstellung der Gebäudegrundrisse ist eine der wichtigsten Inhalte der Liegenschaftskarte. Für Sie als Eigentümer*in ist dies zum Nachweis und Schutz Ihres Eigentums wichtig, zum Beispiel dass kein Überbau vorliegt. Die Gesetzgebung hat daher bestimmt, dass alle, die ein Gebäude errichten oder in seinem Grundriss verändern, dieses auch (kostenpflichtig) einmessen lassen müssen. Die Stadt ist verpflichtet, diese Einmessungspflicht durchzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie in dem Flyer Informationen zur Gebäudeeinmessungspflicht.

Mehr zum Thema Liegenschaftskarte und Katastervermessung erhalten Sie in den unten stehenden Beiträgen.

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Stand: 04.09.2024

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