Gesundheitsaufsicht
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Ziel ist es übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu verhindern. Um dies zu gewährleisten nimmt die Gesundheitsaufsicht vielfältige Aufgaben wahr. Es werden meldepflichtige Krankheiten (nach §§ 6,7 IfSG) erfasst, Bürger*innen beraten und nötige Infektionsschutzmaßnahmen eingeleitet. Zudem erfolgt die Übermittlung der Infektionsmeldungen an die zuständige Landesstelle und weiter ans Robert Koch-Institut (RKI). Weiter befasst sich die Gesundheitsaufsicht mit der infektionshygienischen Überwachung von Krankenhäusern, Praxen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und sonstigen medizinischen Einrichtungen nach § 23 IfSG sowie Schulen und Kindergärten nach § 36 IfSG und Altenheimen nach § 35 IfSG. Gemäß der Hygieneverordnung NRW werden unter anderen Fußpflegen, Kosmetikstudios oder Tattoo-Studios überwacht.
Infektionshygienische Überwachungen von:
- Praxen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen
- Altenheime
- Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Fußpflege-, Kosmetik-, Tattoostudios
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Stand: 15.07.2024
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