Übernahme
Die Ergebnisse einer Katastervermessung fasst die Vermessungsstelle in den sogenannten Vermessungsschriften zusammen. Diese Unterlagen werden durch das Amt für Geodaten, Kataster und Wohnbauförderung in das Liegenschaftskataster übernommen (Übernahme) und bei Teilungsvermessungen die neuen Flurstücke gebildet.
Als Ergebnis erhalten Sie oder Ihre Beauftragten die Auflassungsschriften. Das sind die Nachweise der vorgenommenen Veränderungen zur Beurkundung der Grundstücksübergabe beim Notar*bei der Notarin (Auflassung).
Parallel werden das Grundbuch- und Finanzamt unterrichtet. Für Sie als Erwerber*in oder Bauherr*in ist ein möglichst zügiger Ablauf dieses scheinbar komplizierten Verfahrens wichtig, unter anderem weil Sie erst nach dem letzten Schritt, der Eintragung im Grundbuch, eine Beleihung durchführen können.
Kontakt
Stand: 02.01.2024
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