Vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung)
Sie möchten aus besonderem Anlass alkoholische Getränke ausschenken? Dann benötigen Sie eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) der zuständigen Behörde (§ 12 des Gaststättengesetzes - GastG).
Ein besonderer Anlass kann ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis sein, wie beispielsweise ein Straßenfest, ein Volksfest, ein Schützenfest, eine Kirmes, ein Weihnachtsmarkt, eine Sportveranstaltung, ein Firmenjubiläum oder ein ähnlicher Anlass.
Eine Gestattung wird unter erleichterten Voraussetzungen erteilt und ist zeitlich nur für die Dauer und den Ort der Veranstaltung befristet.
Sie können unmittelbar mit uns Kontakt aufnehmen oder den Antrag online stellen.
Der Antrag mit den erforderlichen Angaben muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingehen, da für die Bearbeitung des Antrages einige Zeit benötigt wird.
Beabsichtigen Sie in Zukunft dauerhaft an einer regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich befristeten Veranstaltung (zum Beispiel Volksfest, Jahr- und Weihnachtsmarkt oder ähnlichem) teilzunehmen, finden Sie im Beitrag Dauererlaubnis nach § 2 GastG weitere Informationen.
Sollten Sie den Alkoholausschank im Rahmen einer Veranstaltung im Freien planen, so muss außerdem gegebenenfalls ein Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung im Freien beim Ordnungsamt gestellt werden.
Hinweise:
Sollte die Veranstaltung in einem Festzelt durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dem hiesigen Bauordnungsamt unter der Telefonnummer 0208 / 455-6300 in Verbindung.
Ein Merkblatt zum Umgang mit Lebensmitteln auf öffentlichen Veranstaltungen finden Sie unterhalb dieses Beitrags.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,- bis 1.000,- Euro.
Die Höhe der Gebühr je Ausschankstelle richtet sich nach dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand.
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Kontext
Stand: 13.08.2024
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