Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter

Tastatur mit Lupe. Symbol für Datenschutz. - Pixabay

Die Stadt Mülheim an der Ruhr ist nach Artikel 37 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu bestellen. Als Datenschutzbeauftragter ist Dr. Marco Plehn bestellt, sein Stellvertreter ist Andreas Gabelin. Die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Er ist Auskunfts- und Beratungsstelle in zentralen Fragen des Datenschutzes für die Bürger*innen sowie für die Verwaltung.

Im wesentlichen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:

  1. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt und berät die gesamte Stadtverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Die Dienstanweisung Datenschutz für die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr schafft Regeln für die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Verwaltungstätigkeit.
  2. Der Datenschutzbeauftragte ist innerhalb der Verwaltung zentrale Anlaufstelle in Datenschutzfragen und bearbeitet alle grundlegenden und ämterübergreifenden Aufgaben des Datenschutzes, auch konzeptionell.
  3. Er ist gleichfalls Ansprechperson für alle Personen und Stellen außerhalb der Stadtverwaltung, soweit es darum geht, datenschutzrechtliche Problemstellungen im Bereich der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr zu lösen.
  4. Darüber ist er Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und arbeitet mit der Landesbeauftragten für Datenschutz NRW (www.ldi.nrw.de) zusammen.

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Stand: 14.10.2024

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