Immissionsschutz
Unter Immissionsschutz werden alle Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst.
Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen, die durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, elektromagnetische Felder, Licht und ähnliche Einwirkungen verursacht werden. Dabei fallen unter den Begriff "Umwelt" Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter.
Die Untere Immissionsschutzbehörde im Amt für Umweltschutz, ist zuständig für den anlagenbezogenen Immissionsschutz.
Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde:
- Genehmigung von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie -anlagen nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Bearbeitung von Nachbarbeschwerden über Industrie- und Gewerbeanlagen bei Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Gerüchen und ähnlichen
- Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben (Umweltinspektionen)
- Abgabe von fachlichen Stellungnahmen an andere Behörden (beispielsweise Baugesuche) und Träger oder Trägerinnen öffentlicher Belange (zum Beispiel Bauleitplanung und Planfeststellungsverfahren) unter anderem nach dem Baugesetzbuch
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (Nachtarbeitsausnahmegenehmigung)
Hinweis: Die Bezirksregierung Düsseldorf besitzt ebenfalls einige Zuständigkeiten in diesem Bereich. Hier finden Sie die Betriebe und Anlagen, für die die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig ist.
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Stand: 01.10.2024
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