Grenztermin
Zum Abschluss einer Katastervermessung muss die Vermessungsstelle Sie als Eigentümer*in beziehungsweise Nachbar*in zu einem Grenztermin einladen. Dabei werden Ihnen die Ergebnisse der Vermessung, insbesondere neu gebildete Grundstücksgrenzen und neue oder wiederhergestellte Grenzzeichen in der Örtlichkeit gezeigt. Dieser Vorgang wird in einer Grenzniederschrift dokumentiert und von Ihnen durch Unterschrift anerkannt.
Weitere Informationen zur Katastervermessung, zur Vermessungsstelle und zu Grenzzeichen erhalten Sie in den nachfolgenden Beiträgen.
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Stand: 01.07.2024
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