Kleine Lotterien / Ausspielungen
Wer eine Kleine Lotterie oder Ausspielung durchführen will, muss dieses rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) beim Ordnungsamt anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Anzeigevordruck.
Unter welchen Bedingungen eine solche Veranstaltung zulässig ist, können Sie dem ebenfalls aus dem unten beigefügten Merkblatt und dem Ministerialerlass vom 11. Dezember 2017 entnehmen.
Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.
Kontakt
Kontext
- Anzeige Kleine Ausspielungen / Lotterien (Dateigröße: 38 KB/-typ: pdf)
- Merkblatt Kleine Ausspielungen / Lotterien (Dateigröße: 131 KB/-typ: pdf)
Stand: 02.05.2023
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us