Kleine Lotterien / Ausspielungen

Kleine Lotterien / Ausspielungen

Bunte Lotterielose, Infos zu kleinen Lotterien und Ausspielungen. - Bild von gouv auf Pixabay

Wer eine Kleine Lotterie oder Ausspielung durchführen will, muss dieses rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) beim Ordnungsamt anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im untenstehenden Anzeigevordruck.

Unter welchen Bedingungen eine solche Veranstaltung zulässig ist, können Sie dem ebenfalls aus dem unten beigefügten Merkblatt und dem Ministerialerlass vom 11. Dezember 2017 entnehmen.

Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben.

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Stand: 02.05.2023

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