Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, deren Erhebung in die Zuständigkeit der Stadt Mülheim an der Ruhr fällt. Dazu hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr entsprechende Vergnügungssteuersatzungen verabschiedet.
Aufgrund dieser Vergnügungssteuersatzungen werden Steuern erhoben.
Der Steuer unterliegen:
- Das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten und sonstigen Unterhaltungsgeräten
- Gewerbliche Tanzveranstaltungen
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art (z.B. erotische Tänze, Strip-Shows)
- Vorführung von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Ausspielung von Geld und/oder Sachpreisen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen oder Veranstaltungen (z.B. Pokerturniere)
Nähere Informationen, die Satzungen sowie die Formulare zur Vergnügungssteuererklärung zu den einzelnen Arten der Vergnügungssteuer erhalten Sie unter oben genannten Links.
Stand: 20.07.2023
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