Kommunale Gesundheitsberichterstattung
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) beschreibt anhand ausgewählter Daten die gesundheitliche Lage sowie Versorgung der Mülheimer Bevölkerung.
Neben der Darstellung der gesundheitlichen Situation und der Versorgungslage hat die Gesundheitsberichterstattung insbesondere das Ziel, durch das Aufzeigen regionaler Vergleiche und zeitlicher Entwicklungstrends frühzeitig auf Problemlagen und Handlungsbedarfe hinzuweisen. Zugleich liefert sie gemäß dem Motto „Daten für Taten“ eine Grundlage für die gemeinsame Planung und Umsetzung von Präventionsstrategien sowie gesundheitsförderlicher Maßnahmen durch die jeweils relevanten Akteur*innen.
Traditionell wird in der Gesundheitsberichterstattung zwischen Basis- und Spezialberichten unterschieden. Während Spezialberichte ein spezifisches Thema tiefergreifend darstellen geben Basisberichte einen umfassenderen Überblick über die gesundheitliche Situation.
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ist eine Pflichtaufgabe nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW).
Neben der kommunalen Gesundheitsberichterstattung gibt es auch die Gesundheitsberichterstattung des Bundes und der Länder.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
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Stand: 26.09.2024
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