Teilung
Der Begriff Teilung wird landläufig für recht unterschiedliche Sachverhalte verwendet.
Zur Verdeutlichung
Wenn aus einem Grundstück zwei rechtlich selbständige Grundstücke werden sollen (zum Beispiel zum getrennten Verkauf oder zur Beleihung), ist in der Regel eine Teilungsgenehmigung erforderlich, weil durch die Teilung baurechtliche Bestimmungen berührt sein können. Ansprechperson in einem solchen Fall ist das Bauordnungsamt.
Aufgrund der Teilungsgenehmigung kann dann eine Vermessungsstelle die Teilungsvermessung ausführen. Dann wird das Liegenschaftskataster fortgeführt (katastertechnischer Begriff: Zerlegung) und auch das Grundbuch (Grundbuchteilung ist die Eintragung der neu gebildeten Grundstücke unter verschiedenen laufenden Nummern).
Bei der Bildung von Wohnungseigentum wird der Begriff Teilung oft für den Aufteilungsplan in Wohnungseigentum benutzt. Dieser ist notariell zu beurkunden und setzt eine Abgeschlossenheitserklärung des Bauordnungsamtes voraus.
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Stand: 04.09.2024
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