Archiv-Beitrag vom 18.06.2021Oberbürgermeister Marc Buchholz begrüßt die Vereinbarung: Elternbeiträge werden erstattet

Archiv-Beitrag vom 18.06.2021Oberbürgermeister Marc Buchholz begrüßt die Vereinbarung: Elternbeiträge werden erstattet

Eingeschränkte Betreuung: Elternbeiträge werden erstattet

Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt.

Auch für Januar müssen keine Elternbeiträge für Kita, Kindertagespflege oder die OGS bezahlt werden. Dies hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 19. Februar beschlossen. Damit folgt die Stadt Mülheim einer Verständigung zwischen Landesregierung und den Kommunen, die Elternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig. - Online Redaktion - Referat I - Canva - skynesher

Die Einigung sieht Folgendes vor:

  1. Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.
     
  2. Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet.
     
  3. Sollten nach den Sommerferien 2021 pandemiebedingt erneut Einschränkungen erforderlich sein, soll bei einer möglichen erneuten Kostenübernahme von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme der Kitas und OGS so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Hierfür werden die kommunalen Spitzenverbände einen Vorschlag vorlegen. 

Oberbürgermeister Marc Buchholz begrüßt die Vereinbarung. Mit Blick auf die Einschränkungen, die die Eltern seit Januar hinnehmen mussten ist diese Regelung eine angemessene finanzielle Würdigung, so Marc Buchholz.

Was bedeutet die jetzige Vereinbarung konkret für die betroffenen Eltern?
Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden „Überzahlungen“ werden den Eltern kurzfristig erstattet, beziehungsweise mit noch ausstehenden Zahlungen verrechnet. Die Erstattungen erfolgen automatisiert, es sind keine gesonderten Anträge erforderlich.

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Stand: 18.06.2021

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