Rat der Stadt

Das wichtigste demokratische Entscheidungsgremium der Stadt ist der Rat.

Er wird im Rahmen der Kommu­nalwahl alle fünf Jahre gewählt, zuletzt am 13. September 2020. Derzeit besteht er aus dem Oberbürgermeister und 54 Mitgliedern (Stadtverordnete). Davon gehören 14 Mitglieder der CDU-Fraktion, 13 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 12 der SPD-Fraktion, 3 der AfD-Fraktion, 3 der MBI-Fraktion, 3 der FDP-Frakti­on, 2 der Ratsgruppe DIE PARTEI an. Weiterhin wird mit je 1 Person WIR AUS Mülheim, der Bürgerliche Aufbruch Mülheim und die Partei DIE LINKE vertreten. Ein weiteres Mitglied gehört keiner Partei an.

Die Mitglieder des Rates und des Verwaltungsvorstandes im Mülheimer Ratssaal - Helena Grebe, Stadtfotografin - Referat I

Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz im Rat und hat, bis auf wenige Ausnahmen, Stimmrecht. Obwohl der Rat kein Parlament im eigentlichen Sinne darstellt, sondern als Verwaltungsorgan der Stadt Mülheim an der Ruhr anzusehen ist, ist er mit einem Parlament vergleichbar. Hier werden unter anderem Satzungen verabschiedet – die wie Gesetze „materielles Recht“ setzen –, die öffentlichen Abgaben festgesetzt und die Grundsätze der Verwaltungsarbeit festgelegt.

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr tagt – außer in der Ferien­zeit – in der Regel alle zwei Monate im Ratssaal (C.112) des Historischen Rathauses. Die meisten Gemeindeangelegenheiten werden dabei in öffentlicher Sitzung behandelt. Im nicht­öffentlichen Teil geht es beispielsweise um vertragliche Vereinbarungen, Grundstücks- oder Personalangelegenheiten.

Interessierte Bürger*innen können die öffentlichen Sitzungen des Rates im Sitzungssaal verfolgen. Die Tagesordnung wird von dem Oberbürgermeister erstellt und im Amtsblatt sowie im Ratsinformationssystem AllrisNet bekannt gemacht.


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Stand: 13.09.2024

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