Vermietung von Schulräumen und -grundstücken
Nach Maßgabe der vom Rat der Stadt erlassenen Benutzungs- und Entgeltordnung können schulfremden Personen oder Gruppen - die gemeinnützige Zwecke sportlicher, sozialer, religiöser, politischer oder kultureller Art verfolgen - Schulräume und Schulhöfe zur Verfügung gestellt werden. Auch für gewerbliche oder private Zwecke können Schulen zukünftig genutzt werden.
Das für die außerschulische Nutzung zu entrichtende Entgelt bestimmt sich nach Art und Umfang der Nutzung. Nähere Informationen - insbesondere zu den Entgelten - finden Sie in der beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung oder werden Ihnen gerne persönlich erteilt.
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Stand: 08.08.2024
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