Kommunale Petitionen - Eingaben an den Rat oder die Bezirksvertretung
Jede Person, die seit mindestens drei Monaten in Mülheim an der Ruhr wohnt, hat nach § 24 der Gemeindeordnung (GO NRW) das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die zuständige Bezirksvertretung zu wenden. Diese Eingaben in bezirklichen und überbezirklichen Angelegenheiten werden auch als „kommunale Petitionen“ bezeichnet.
Die Behandlung erfolgt bei einer bezirklichen Angelegenheit in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung oder aber bei einer überbezirklichen Angelegenheit im zuständigen Fachausschuss.
Die Einzelheiten zum Verfahren und Ablauf hat der Rat der Stadt im § 26 der Hauptsatzung geregelt. Unter anderem gilt eine vierzehntägige Frist für die schriftliche Einreichung einer Anregung vor dem Sitzungstag des zuständigen Gremiums.
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Stand: 05.02.2024
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