Neues Bodendenkmal: "Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr"
Das Bodendenkmal „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ (Bereich Kirchenhügel) wird in die Denkmalliste der Stadt Mülheim an der Ruhr aufgenommen. Das wurde im Amtsblatt 2024/03 am 15. Februar 2024 bekannt gegeben.
Der Schutzbereich des Bodendenkmals umfasst den Bereich des Kirchhügels und die umliegenden Gebäude und Straßenzüge. Der Schutzbereich wurde unter Berücksichtigung von historischem Kartenmaterial, historischen Textquellen und archäologischen Befunden festgelegt.
Erste urkundliche Nennung im Jahr 1093
Das Bodendenkmal umfasst den mittelalterlichen bis neuzeitlichen, zeitweise befestigten Kirchhügel. Lange Zeit bildete der Kirchhügel von Mülheim an der Ruhr den Mittelpunkt in einer weiträumigen dörflich geprägten Landschaft und begründete den mittelalterlichen Siedlungskern. Drei Hauptstraßen führen von Westen, Süden und Süd-Osten auf den Kirchhügel zu. Die erste urkundliche Nennung von Mülheim an der Ruhr findet sich in einer Schenkungsurkunde aus dem Jahr 1093. In dieser Urkunde werden die Herren von Mülheim genannt, deren Wohnsitz der Maurenhof auf dem Kirchhügel war.
Mitte des 13. Jahrhunderts erlangte der über Mülheim an der Ruhr herrschende Graf von Dietrich I. von Limburg das königliche Privileg, einen Wochenmarkt zu errichten, der im nahen Umfeld zur Petrikirche stattfand. Nachdem kurkölnische Truppen 1442 den Kirchhügel überfallen und ausgeraubt hatten, ließ der Herzog von Kleve eine Befestigung errichten. An der Westseite soll sich ein turmartiger Vorbau befunden haben. Bereits im Jahr 1383 hatte sich eine kleine Siedlung um die Petrikirche gebildet. Bei verschiedenen archäologischen Maßnahmen konnten neuzeitliche Kellergewölbe, Steinkeller und Brunnen dokumentiert werden.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts traten dann Bergbau, Kohlehandel und Schifffahrt in den wirtschaftlichen Vordergrund. Im Jahr 1808 erhielt Mülheim an der Ruhr unter französischer Herrschaft mit Einführung der Munizipialordnung schließlich die Stadtrechte. In den Jahren des Ersten Weltkrieges war Mülheim an der Ruhr vor allem durch seine Eisenherstellung und -verarbeitung in der Rüstungsindustrie von Bedeutung. Zur Verteidigung wurden verschiedene Luftabwehrsysteme errichtet, die jedoch nicht zum Einsatz kamen. Im Laufe des Zweiten Weltkriegs wurde die Bebauung des Kirchhügels bei einem Bombenangriff im Juni 1943 zu großen Teilen zerstört. Ein Wiederaufbau der Petrikirche und der umliegenden Gebäude erfolgte in den Jahren 1949 bis 1958. Unterhalb der Teinerstraße, zwischen Friedrichstraße und Kettwiger Straße, befindet sich noch heute ein Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg.
Funde und Befunde liefern Erkenntnisse der verschiedenen Epochen der Besiedlung
Für die Erhaltung der archäologischen Relikte im Stadtkern von Mülheim an der Ruhr liegen wissenschaftliche Gründe vor. Die im Boden erhaltenen Funde und Befunde der verschiedenen Epochen der Besiedlung bieten durch ihre gute Erhaltung intensive Forschungsmöglichkeiten. Durch diese Forschungen können Fragen zur Geschichte und den Lebensverhältnissen der Menschen in Mülheim an der Ruhr und seiner Umgebung, zu Kontinuität oder Veränderung sowie zu überregionalen Verbindungen beantwortet werden. Ihre Erforschung kann dazu beitragen, ein Bild der Stadt in den verschiedenen Phasen zu rekonstruieren. Historisch überliefert sind verschiedene Schriftquellen seit dem Mittelalter sowie Ansichten und Karten frühestens seit der Neuzeit. Die Schriftquellen beschreiben die Stadt jedoch nur ausschnitthaft und selektiv. Bei den frühen Ansichten handelt es sich nicht um exakte Wiedergaben, sondern maximal um Annäherungen an die historischen Gegebenheiten. Die genaue Rekonstruktion, vor allem der mittelalterlichen Anlagen, über die keine schriftlichen Quellen vorliegen, ist im Wesentlichen durch archäologische Quellen möglich.
Das Denkmallistenblatt zum Bodendenkmal „Mittelalterlicher bis neuzeitlicher Ortskern Mülheim an der Ruhr“ mit den entsprechenden Informationen bezüglich räumlichem Schutzumfang, charakteristischen Merkmalen und denkmalrechtlicher Begründung ist auch hier online abrufbar.
Hintergrundinformationen zu Bodendenkmälern
Mit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 wurde das Führen der Denkmalliste der Bodendenkmäler von der Unteren Denkmalbehörde der Kommune auf das zuständige Fachamt bei den Landschaftsverbänden übertragen.
Die Bodendenkmäler sind darüber hinaus nunmehr kraft Gesetzes geschützt. Den Eigentümer*innen und Verfügungsberechtigten wird daher seitens der Stadt kein rechtsmittelfähiger Bescheid mehr übersandt.
Es erfolgt lediglich eine Unterrichtung über die nachrichtliche Eintragung in die städtische Denkmalliste, sobald das Denkmallistenblatt des Fachamtes vorliegt. Die Unterrichtung erfolgt bei einer Vielzahl Betroffener nicht durch ein persönliches Anschreiben, sondern durch Veröffentlichung im Amtsblatt.
Kontakt
Stand: 15.02.2024
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