Rotbuche an der Mühlenstraße muss gefällt werden

Rotbuche an der Mühlenstraße muss gefällt werden

Fällung einer Rotbuche: Eines der ältesten und vermutlich auch bekanntesten Naturdenkmale Mülheims ist nicht zu halten. - Untere Landschaftsbehörde

Foto: Untere Landschaftsbehörde

Aufgrund eines Pilzbefalls muss am morgigen Freitag, 3. Mai 2024 eine Rotbuche im Böschungsbereich an der Mühlenstraße (gegenüber der Hausnummer 16) gefällt werden. 

Der Fällantrag wurde durch das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen am 20. März 2024 gestellt und am 25. März 2024 durch die Stabstelle Umweltplanung und Untere Naturschutzbehörde genehmigt.
Die Vorstellung in der Bezirksvertretung II erfolgt in der Sitzung am 23. Mai 2024. 

Die Rotbuche mit einem Stammumfang von 300 Zentimetern und einem Alter von etwa 55 Jahren hat in den vergangenen Jahren stark in ihrer Vitalität nachgelassen. Unterhalb einer großen Astwunde wachsen holzzerstörende Pilzfruchtkörper. Im Umfeld der Astungswunde befinden sich Spechtlöcher. Am Stammfuß und im weiteren Verlauf ist ein deutlicher Hohlklang bereits auszumachen. Die Stand- und Bruchsicherheit sind nicht zu gewährleisten. Deshalb muss der Baum aus Verkehrssicherungsgründen entfernt werden.

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Stand: 02.05.2024

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