Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheines
Um einen Jagdschein zu verlängern, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Bescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung.
Eine Beitragsrechnung reicht als Nachweis nicht aus! - Eventuell ein Passbild, wenn der Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann.
Sollten Sie zum ersten Mal einen Jagdschein lösen, wird zusätzlich das Prüfungszeugnis benötigt.
Achtung!
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für die Verlängerung oder Neuaustellung des Jagdscheines unter der Telefonnummer: 0208 / 455-3185.
Der Jagdschein kann erst nach erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung ausgestellt, beziehungsweise verlängert werden!
Gebühren
Die Gebühr für die Verlängerung beziehungsweise Ausstellung des Jagdscheines beträgt zurzeit
- für ein Jahr 35 Euro,
- für zwei Jahre 50 Euro und
- für drei Jahre 65 Euro
und ist in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO, Ordnungsamt, Allgemeine Gefahrenabwehr (32-11)
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Kontakt
Kontext
Stand: 30.01.2024
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