Archiv-Beitrag vom 25.08.2011Hundebestandsaufnahme 2011
Ab dem 5. September 2011 startet die Hundebestandsaufnahme in Mülheim an der Ruhr. Neben dem finanziellen Aspekt dient die Hundebestandsaufnahme auch der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen.
Die zuletzt im Jahr 2003 durchgeführte Hundebestandsaufnahme führte zu einem Zuwachs von 1.154 steuerlich gemeldeten Hunden. Seit diesem Zeitpunkt ist die Anzahl steuerlich gemeldeter Hunde auf rund 7.800 angestiegen. Dennoch wird eine nicht unerhebliche Anzahl nicht versteuerter Hunde vermutet.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr als Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes am 7. Oktober 2010 daher die Durchführung einer weiteren Hundebestandsaufnahme im Jahr 2011 beschlossen.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden drei Anbieter zur Abgabe eines Angebotes zur Durchführung der Hundebestandsaufnahme aufgefordert. Nach Auswertung der Angebote wurde der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren als günstigstem Anbieter der Zuschlag erteilt.
Die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH wird ab dem 5. September 2011 in der Zeit von 8 bis 20 Uhr die flächendeckende Hundebestandsaufnahme im Mülheimer Stadtgebiet durchführen. Zu diesem Zweck wird sie in allen rund 83.800 Mülheimer Haushalten entsprechende Befragungen vornehmen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie eigene Feststellungen aktenkundig niederlegen. Die reine Hundebestandsaufnahme durch den externen Dienstleister wird einen Zeitraum von voraussichtlich rund drei Monaten bis Ende November 2011 in Anspruch nehmen.
Freiwillige Befragung
Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen vom Team der Projektleiterin Gaby Kulartz nicht betreten. Im Vorfeld wurden bereits das Ordnungsamt und die regionale Polizei über die Befragung informiert. Jeder, der nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haustür klingelt tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, sollte sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen lassen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen. Die freiwillige Befragung an der Wohnungs-/Haustür besteht aus vier Fragen: Halten Sie Hunde? Wenn ja, wie viele, welche Rasse und seit wann?
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, werden die betroffenen Hundehalter eine rückwirkende Steuerfestsetzung erhalten. Zudem muss damit gerechnet werden, dass Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro und kann bis 1.000 Euro betragen. "Daher empfiehlt es sich für jeden Hundehalter, die Vierbeiner schnellstens anzumelden", so Jürgen Schürmann, Leiter des Zentralen Finanzmanagements.
Die Abteilung Gemeindesteuern des Zentralen Finanzmanagements ist ab dem 5. September unter den speziell für die Hundebestandsaufnahme eingerichteten Telefonnummern 0208/455-2010 und 0208/455-2011 zu erreichen.
Ergebnisauswertung
Die Verarbeitung der Ergebnisse aus der Haushaltsbefragung des externen Dienstleisters ist Angelegenheit dieser Abteilung. Dazu gehören im wesentlichen die Veranlagung zur Hundesteuer, die Einleitung von Bußgeldverfahren nach der örtlichen Hundesteuersatzung mit den notwendigen Ermittlungstätigkeiten und die Abwicklung der persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgetragenen Rückfragen und Anliegen der Bürger. Mit dem Ergebnis der Hundebestandsaufnahme wird Ende März 2012 gerechnet.
Nach einer ausschließlich auf Schätzung beruhenden Kalkulation wird mit einem Zugang von 500 steuerlich zu veranlagenden Hunden gerechnet. Es wird deshalb mit einer Mehreinnahme von 80.000 Euro jährlich gerechnet. Die Maßnahme würde sich dementsprechend in rund 1,5 Jahren rechnen.
Die Hundesteuersätze der Stadt Mülheim an der Ruhr betragen seit dem
1. Januar 2011:
1 Hund | 160 Euro jährlich |
2 Hunde | 220 Euro jährlich je Hund |
3 Hunde und mehr | 250 Euro jährlich je Hund |
gefährliche Hunde | 850 Euro jährlich je Hund |
Kontakt
Stand: 29.11.2011
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