Archiv-Beitrag vom 24.04.2020Mund-Nase-Bedeckung als Pflicht ab Montag beim Besuch städtischer Dienststellen
Krisenstabsleiter Dr. Steinfort: “Das Tragen von Alltagsmasken trägt - neben der konsequenten Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln - dazu bei, das Infektionsrisiko zu reduzieren“
Analog zu den Regelungen des Landes für den ÖPNV und den Einzelhandel hat der Krisenstab beschlossen, dass für alle Besucher städtischer Gebäude - mit Ausnahme der Schulen und Kindertageseinrichtungen - ab Vollendung des fünften Lebensjahres während des Aufenthalts in den Gebäuden die Pflicht besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Anerkannt ist jeder Schutz, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder Zertifizierung (z. B. selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Multifunktionstuch, Face Shields oder ähnliches).
„Die städtischen Gebäude und Dienststellen sind im Allgemeinen von den Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern hoch frequentiert, sodass bei erneuter Öffnung der Gebäude ein ähnliches Infektionsrisiko in einigen Bereichen entstehen kann, wie etwa beim Einkaufen. Es ist für daher nur logisch für unsere Gebäude und Dienststellen eine an die Vorgaben des Landes angelehnte Regelung zu treffen,“ so Krisenstabsleiter, Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort und sein Stellvertreter, Immobiliendezernent, Stadtkämmerer Frank Mendack. Die Hausordnung wurde dafür entsprechend ergänzt.
„Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,“ so Dr. Steinfort. „Unsere Kunden werden in den publikumsintensiven Ämtern durch Trennscheiben aus Plexiglas in Beratungsgesprächen mit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschützt“. 300 solcher Trennscheiben wurden in den letzten Tagen an den entsprechenden Arbeitsplätzen installiert.
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Stand: 27.04.2020
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