Sondernutzung öffentlicher Flächen
Sie wollen auf öffentlicher Fläche...
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einen Werbereiter oder Warenauslage vor Ihrem Geschäftslokal aufstellen?
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mittels eines Plakates für Ihre Veranstaltung werben?
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durch ein Hinweisschild auf Ihren Gewerbebetrieb hinweisen?
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vor Ihrer Gaststätte oder Ihrem Restaurant eine Außengastronomie errichten?
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einen Informationsstand errichten?
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einen Container oder ein Baugerüst aufstellen?
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Baumaterial lagern?
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Baumaschinen aufstellen (zum Beispiel Autokrane, Hubsteiger, Aufzüge und mehr)?
- in den öffentlichen Straßenkörper eingreifen, um private Anlagen herzustellen oder zu sanieren (zum Beispiel für Kanalhausanschlüsse oder der Isolierung von Kelleraussenwänden)?
Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Rechtsgrundlage für die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung ist die Sondernutzungssatzung vom 22. Dezember 2020. Diese finden Sie in den unten aufgeführten Beiträgen.
Für bestimmte Sondernutzungen in der Innenstadt muss die seit 1. April 2011 geltende Gestaltungssatzung beachtet werden. Auch diese finden Sie in den weiter unten stehenden Links.
Unterlagen
Den Antrag hierfür können Sie beim Ordnungsamt, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr stellen.
Um eine termingerechte Bearbeitung zu ermöglichen, müssen Anträge spätestens
14 Tage vor der gewünschten Inanspruchnahme der Genehmigung beim Ordnungsamt gestellt werden.
Datenschutzhinweise der Abteilung "Verkehrsangelegenheiten" des Ordnungsamtes
Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).
Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.
Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Nutzungsart und Verwaltungsaufwand zwischen 11,- Euro und 767,- Euro.
Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Art der Nutzung, der Tarifzone, das heißt die Örtlichkeit, wo die Nutzung vorgenommen wird, der Größe der in Anspruch genommenen Fläche und der Dauer der Nutzung.
Genaue Beträge finden Sie den weiter unten stehenden Links im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung. In bestimmten Fällen ist auch eine Gebührenbefreiung oder -reduzierung möglich. Informationen hierüber finden Sie in den weiterführenden Links.
Möchten Sie genauere Informationen zu speziellen Sondernutzungsarten, dann wählen Sie:
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Hinweisbeschilderung auf den Gewerbebetrieb
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Außengastronomie
Kontakt
Stand: 04.07.2024
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