Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschule

Übergang Kindertageseinrichtung - Grundschule

Das Logo des Bildungsbüros in Mülheim an der Ruhr   Das Handlungsfeld „Übergang zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ hat nach wie vor zentrale Bedeutung für die Arbeit des Bildungsbüros als auch für die Mülheimer Bildungslandschaft insgesamt.

Untersuchungen des Stabes Stadtforschung und Statistik bestätigen überregionale Untersuchungsergebnisse, wonach die die Chancen auf Bildungserfolg sehr früh verteilt werden und daher die Förderung möglichst in der frühkindlichen Phase ansetzen muss, um die noch bestehende Abhängigkeit des Bildungserfolges vom sozialen Hintergrund zumindest für die sozial Benachteiligten durchbrechen zu können.

Daher ergänzen die Aktivitäten des Bildungsbüros, ob in Begleitung anderer Fachbereiche oder in Federführung von Prozessen, weitere gesamtstädtische Aktivitäten auch anderer Ressorts.

Für die Aktivitäten des Bildungsbüros, in diesem wie in den anderen Handlungsfelder auch, gilt das methodische Ziel der Systematisierung und der Verankerung in den Regelstrukturen.

Im Einzelnen wirkt das Bildungsbüro in diesem Handlungsfeld in folgenden Projekten mit:

1.1. Systematisierung des Übergangs

1.2. Bildungsgrundsätze 0-10 des Landes NRW

1.3. Frühkindliches Bildungszentrum in Mülheim-Eppinghofen

1.1. Systematisierung des Übergangs

Nach dem Auftrag der Lenkungsgruppe zur Bearbeitung des Handlungsfeldes hat das Bildungsbüro in Abstimmung mit dem Schulamt und dem Fachbereich Jugend eine Umfrage unter allen Mülheimer Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zum Thema „Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule“ durchgeführt.

Beteiligt haben sich an der Umfrage 40 von 82 Kindertageseinrichtungen und 14 von 24 Grundschulen.

Folgende zentralen Ergebnisse und Erkenntnisse konnten aus der Umfrage gewonnen werden:

  • Die Wahrnehmung zwischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen über die Bedeutung der „Formen von Kooperation“ und der „Instrumente, Methoden und Verfahren“ unterscheidet sich nicht signifikant.
  • Bis auf eine Ausnahme werden alle genannten „Formen der Kooperation“ in einem hohen Maße für sehr wichtig oder wichtig gehalten.
  • Der Umsetzungsstand der jeweiligen Kooperationsformen weicht deutlich von der ihnen gegebenen Bedeutung ab. Bis auf eine Ausnahme (Kooperation Delfin 4) wird die Einführung der Kooperationsformen in den Einrichtungen lediglich diskutiert oder ist gar kein Thema.
  • Auch die Einschätzung der Wichtigkeit der „Instrumente, Methoden und Verfahren“ im Übergang zeigt ein ähnliches Bild. Sie werden überwiegend als sehr wichtig oder wichtig bei der Gestaltung des Übergangs eingeschätzt. (Als weniger wichtig im Vergleich zu anderen Instrumenten wird aber die Durchführung gemeinsamer Projekte von Grundschule/Kindertageseinrichtung mit Eltern eingeschätzt.)
  • Der Umsetzungsstand weicht auch hier deutlich ab. In den meisten Fällen sind die genannten Punkte in den Einrichtungen kein Thema.
  • Beide Professionen betonen in der gemeinsamen Arbeit die Wichtigkeit von gegenseitiger Wertschätzung, vertrauten Ansprechpartnern und Informationen über die Arbeit der anderen Profession.
  • Die Notwendigkeit einer übergeordneten Koordination und Begleitung des Übergangsprozesses wird nur von etwa der Hälfte der befragten Einrichtungen als sehr wichtig oder wichtig angesehen.
  • In der offenen Fragestellung nach weiteren Gelingensbedingungen für einen erfolgreichen Übergang werden die Ressourcen (Personal und finanzielle Mittel) angesprochen, aber auch Dinge wie Erleichterungen beim Datenschutz, bessere Verwendung der Bildungsdokumentationen oder regelmäßiger Austausch. 

Für die nächsten Schritte sollte thematisiert werden, wie sich die vergleichsweise große Widersprüchlichkeit zwischen den Einschätzungen von Wichtigkeit und Umsetzungsstand erklärt und vor allem, wie diese verringert werden kann, sprich – als zentrale Fragestellung: Wie kann die Systematisierung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule weiter ausgebaut werden?

1.2. Bildungsgrundsätze 0-10 des Landes NRW

Auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will der Bildungsförderung von Kindern eine langfristige Perspektive geben und die unterschiedlichen Aufträge von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen eng verbinden. Zu diesem Zweck ist in einem eineinhalbjährigen Dialogprozess der Entwurf der „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet worden.
Im Einvernehmen mit den Trägern wurden die Bildungsgrundsätze seit Herbst 2010 bis Ende 2011 in der Praxis erprobt.

Im Zentrum der Bildungsgrundsätze steht die Frage, wie es bereits in den frühen Lebensjahren gelingen kann, Kinder individuell so zu fördern, dass ihnen der Zugang zu Bildung offen steht - unabhängig von der Herkunft und dem Bildungshintergrund der Eltern. Die Grundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit der Beschäftigten in diesen Bereichen im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiografie zu verbessern.

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat vom 1. November 2010 bis 31. Dezember 2011 an der „Erprobung der Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ teilgenommen.

Das Bildungsbüro konnte eine Grundschule und zunächst zwei (später drei) Kindertageseinrichtungen gewinnen, an der Erprobung teilzunehmen. Die beteiligten Einrichtungen kooperieren schon länger erfolgreich und haben diese Kooperation innerhalb des Projektes als Erprobungsnetzwerk weiter ausgebaut. Diesen Prozess hat das Bildungsbüro koordiniert und begleitet.

Teilnehmende Kindertageseinrichtungen und Grundschule:

  • Städtische Kindertageseinrichtung „Hummelwiese“
  • Evangelische Kindertageseinrichtung „Sonnenblume“
  • Katholische Kindertageseinrichtung St. Raphael, seit Juni 2011
  • Gemeinschaftsgrundschule an der Heinrichstraße

1.3. Frühkindliches Bildungszentrum in Mülheim-Eppinghofen

Der Rat der Stadt hat mit der Verabschiedung des Bildungsentwicklungsplanes im Juli 2011 der Verwaltung aufgegeben, die Ansiedlung und Umsetzung eines „Frühkindlichen Bildungszentrums inklusive einer Tagesstätte für 2 bis 10-jährige Kinder“ (Baden-Württemberger Modell, „Unterrichtung“ von Vorschulkindern und Grundschulkindern – Grundschulvorbereitend und Grundschulbegleitend –) am Standort Bruchstraße/Dichterviertel, Prüfung Finanzierung durch Stiftungsmittel oder Landesmittel zu untersuchen.

Die Arbeitsfelder für die Entwicklung eines Frühkindlichen Bildungszentrums liegen in folgenden Bereichen:

  • Organisatorisch-strukturell
    • Kooperationsverträge
    • Arbeitszeitbudgets
    • Beratungsteams
  • Konzeptionell-didaktisch
    • übergreifende Bildungspläne
    • gemeinsame Fortbildungen
    • Materialien
    • Hospitationen
  • (Gegebenenfalls) räumlich
    • Raumprogramm
    • Synergien
    • Nutzungsbestimmungen

Im ersten Schritt wirkt das Bildungsbüro mit dem Schulamt und dem Amt für Kinder, Jugend und Schule daran mit, die Anknüpfungspunkte beziehungsweise Projektentwicklungen und Entwicklungsstränge gemeinsam mit den Akteuren aufeinander abzustimmen und die Projektbeteiligten festzulegen. Dies ist die Voraussetzung, um einen integrierten Ansatz zu entwickeln, wie frühkindliche Bildung in Eppinghofen am Besten umgesetzt werden kann.

Kontakt


Stand: 21.02.2017

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