Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss."
Diese Präambel der EG-Richtlinie macht eines deutlich - alle Menschen brauchen sauberes Wasser in ausreichender Menge, und zum Schutz des Wassers dürfen keine Anstrengungen gescheut werden.
Daher haben die Staaten der europäischen Gemeinschaft bereits im Jahr 2000 eine Richtlinie zum Schutz der Gewässer beschlossen: Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bis zum Jahr 2015 alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen. In Ausnahmefällen kann dieser gute Zustand auch bis zum Jahr 2021 beziehungsweise 2027 erreicht werden. Diese Ziele wurden in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und im Landeswassergesetz (LWG NRW) verankert. Somit ist die Umsetzung der WRRL eine Pflichtaufgabe aller Kommunen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung der Ziele im Jahr 2009 das Programm "Lebendige Gewässer" aufgelegt und fördert seitdem Maßnahmen mit bis zu 80 % der Gesamtkosten. Sogenannte "Umsetzungsfahrpläne" wurden bis 2012 flächendeckend für ganz NRW aufgestellt und enthielten alle notwendigen und sinnvollen Maßnahmen an den berichtspflichtigen Gewässern (Einzugsgebiet von mehr als zehn Quadratkilometern). Diese Umsetzungsfahrpläne wurden ab dem Jahr 2020 von Maßnahmenübersichten abgelöst, die in Zusammenarbeit mit Kommunen und Wasserverbänden erarbeitet wurden. Grundlage ist hier § 74 des Landeswassergesetztes NRW.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Landesförderung ist die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gewässers, damit Fließgewässerorganismen von einem ökologisch wertvollen Bereich, dem sogenannten Strahlursprung, auch weitere Bereiche des Fließgewässers erobern und somit ökologisch aufwerten können. Der Rückbau beziehungsweise Umbau von Brücken, Verrohrungen und Abstürzen wird daher in den nächsten Jahren vom Land bevorzugt gefördert.
In Mülheim gibt es neben der Ruhr, für die das Land die zuständige Behörde ist, folgende berichtspflichtige Gewässer: Breitscheider Bach, Borbecker Mühlenbach, Rumbach und Wambach. Der Zustand dieser Gewässer muss regelmäßig an die EU gemeldet werden. Die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie gelten jedoch auch für alle weiteren Fließgewässer im Stadtgebiet.
Mögliche förderfähige Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes sind zum Beispiel:
- Beseitigung von Durchlässen und Verrohrungen
- Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen
- Aufweitung des Profils und Abflachung von Böschungen
- Anlage von Uferbepflanzungen, Gehölzsaum und Uferrandstreifen
- Reaktivierung der Aue unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes
- Anschluss von Altarmen
Über aktuelle Projekte in Mülheim gibt es in den unten aufgeführten Links nähere Informationen.
Kontakt
Stand: 08.08.2024
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