Versickerung und Einleitung von Niederschlagswasser
Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser
Die Versickerung stellt ein Verfahren der alternativen ortsnahen Niederschlagswasserentsorgung dar. Hierbei wird das Niederschlagswasser mit unterschiedlichen Methoden über eine Bodenpassage dem Grundwasser und dadurch dem natürlichen Wasserhaushalt wieder zugeführt.
Da dem Schutz des Grundwassers, als natürliche Ressource und als die Basis der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ gutem Trinkwasser und damit eine entscheidende Lebensgrundlage, größte Bedeutung beizumessen ist, darf nur "nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser" versickert und damit dem Grundwasser zugeführt werden.
Die § 44 Landeswassergesetz (LWG) und § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regeln den Umgang mit zu entsorgendem Niederschlagswasser wie folgt:
- § 44 LWG - Beseitigung von Niederschlagswasser
Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist nach Maßgabe des § 55 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes zu beseitigen.
- § 55 Absatz 2 des WHG
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.
Die Wahl der Versickerungsmethode hängt von der Durchlässigkeit der Böden, dem Abstand zum Grundwasser, dem Grundwasserschutz, der Nutzung der Fläche und der zur Verfügung stehen unbebauten Grundstücksfläche ab.
Der Durchlässigkeit des Bodens kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zu. Der Durchlässigkeitsbeiwert - Kf - ist abhängig vom der Beschaffenheit des Bodens, beschreibbar durch Korngröße, Kornverteilung und Lagerungsdichte. Die Ermittlung des Kf-Wertes und des Grundwasserabstandes ist Aufgabe von Geolog*innen oder gleichwertig in den Geowissenschaften qualifizierten Personen.
Folgende Systeme zur Versickerung können zum Einsatz kommen:
- Muldenversickerung
- Rigolenversickerung
- Schachtversickerung
- Versickerung an der Oberfläche
Die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser bedarf je nach Versickerungsart einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die großflächige Versickerung des Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone, zum Beispiel durch das freie Auslaufen über eine Rasenfläche, bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis sondern einer gesonderten Anzeige. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, wenn das Niederschlagswasser über Sickeranlagen gezielt in den Untergrund eingeleitet wird. Die erforderlichen Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers müssen den Regeln der Technik entsprechen. Grundlage für die Bemessung bildet das Arbeitsblatt A 138 der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA).
Gebühren
Für die wasserrechtliche Genehmigung wird eine Mindestgebühr von mindestens 200,- Euro erhoben.
Kontakt
Kontext
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser (gemäß §§ 8, 9, 10 WHG) (Dateigröße: 82 KB/-typ: pdf)
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer (gemäß §§ 8, 9, 10 WHG) (Dateigröße: 76 KB/-typ: pdf)
Stand: 03.06.2024
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