Altersrente

Altersrente

Die Regelaltersgrenze wird ab dem Jahrgang 1947 stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Jahrgang 1964 gilt für alle Versicherten der Rentenbezug mit 67 Jahren.

Bildausschnitt zeigt Szene aus einem Spaziergang, männliche Person im Rollstuhl, daneben läuft eine junge Frau. Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können bereits vor dem 67. Lebensjahr ohne eine Kürzung Rente beziehen. - Bild von klimkin auf Pixabay

Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können bereits vorher ohne eine Kürzung Rente beziehen, sofern sie

  • bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Die Mitarbeitenden des Renten- und Versicherungsamtes des Sozialamtes stehen Ihnen bei Fragen und/oder Berechnungen bezüglich der Rente zur Verfügung.

Kontakt

Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Terminanfragen sind per E-Mail unter versenden möglich!

Anschrift: Sozialamt, Amt 50-34, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr

Weitere Angaben finden Sie auf dem Informationsportal "Leben mit Behinderungen in NRW".

Kontakt


Stand: 12.09.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel