Ausstellung eines Kinderreisepasses
Wichtiger Hinweis:
Das Bürgeramt kann grundsätzlich keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der einzelnen Staaten erteilen.
Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist nur noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Ab dem 1. Januar 2024 müssen für Kinder reguläre Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.
Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Kinderreisepass beantragen, wenn sie in Mülheim an der Ruhr gemeldet sind.
Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. Das entsprechend auszufüllende Formular "Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder" wird zum Ausdruck am Ende dieses Beitrags zur Verfügung gestellt.
In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgeramt aufnehmen.
Die Anwesenheit des Kindes ist immer erforderlich.
Kinderreisepässe werden bei der Antragstellung sofort ausgestellt und können mitgenommen werden.
Die Gültigkeitsdauer neu auszustellender Kinderreisepässe wurde auf ein Jahr begrenzt.
Die Verlängerung eines bereits ausgestellten Kinderreisepasses ist bis zum zwölften Lebensjahr möglich. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den untenstehenden Links.

Unterlagen
- Bei der erstmaligen Ausstellung eines Kinderreisepasses ist die Vorlage einer Geburtsurkunde zwingend erforderlich. Bei jeder weiteren Beantragung sind die Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunde und/oder Heiratsurkunde) mitzubringen.
- Ein aktuelles Foto (35 x 45 Millimeter, biometrietaugliches Frontfoto)
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Kindern in Pflegefamilien
- Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des*der alleinigen Sorgeberechtigten
Weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium des Inneren.

Formulare
- Antrag der Eltern (Sorgeberechtigten) für Ausweise der Kinder
Dieser kann am Ende des Beitrags ausgedruckt werden.

Gebühren
- 13,- Euro

Kontakt
Kontext
Stand: 02.11.2023
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