Wegweiser für Alleinerziehende

Wegweiser für Alleinerziehende

Online Wegweiser mit lokalen und allgemeinen Informationen helfen bei der Orientierung!

Ausschnitt Postkarte ALLEINERZIEHEND - ABER NICHT ALLEIN! - Referat I.3/Gleichstellungsstelle, Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST)

Die Verantwortung für eine Familie alleine zu tragen, kostet viel Kraft und Zeit. Wer unter den gegebenen Bedingungen Kindererziehung, Haushaltsführung und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Partner*in managen muss, braucht hierfür ein gut funktionierendes Netzwerk. Wo Alleinerziehende darüber hinaus Informationen, Hilfe und Kontaktadressen bekommen, erfahren sie in diesem "Wegweiser für Alleinerziehende in Mülheim an der Ruhr".

Die Gleichstellungsstelle hat, in Kooperation mit dem Bündnis für Familie, der Sozialagentur und dem CBE (Centrum für bürgerschaftliches Engagement), alle für Alleinerziehende relevanten Informationen, Kontaktadressen und Hilfsangebote zusammengestellt.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir für die Informationen keine Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Das gilt insbesondere für die Verlinkungen auf externe Internetseiten.

Schwangerschaft

Finanzielles und Rechtliches

(Aus-)Bildung, Studium und Qualifikation

Kind und Beruf

Kinderbetreuung

Kind und Gesundheit

Hilfen in besonderen Situationen

Austausch und Kontakte

Zum Weiterlesen

Schwangerschaft

Schwanger und allein - ob gewollt oder ungewollt, ob glücklich oder unglücklich darüber - so oder so bringt eine Schwangerschaft viele Fragen und neue Herausforderungen mit sich. Wer mit der Schwangerschaft alleine dasteht, muss diese dennoch nicht alleine bewältigen. In Mülheim an der Ruhr finden sich Ansprechpartner*innen für alles, was mit Schwangerschaft zusammenhängt:

Die Beratung in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eröffnet Perspektiven, wie ein Leben mit Kind, aber auch ohne Partner*in aussehen kann und sich planen und finanzieren lässt. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. 

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Mülheim:

In der vom Mülheimer Netzwerk Frühe Hilfen erstellten Übersicht "Angebote für werdende und junge Eltern im Rahmen der Frühen Hilfen in Mülheim an der Ruhr" werden die einzelnen Angebote dargestellt.

Eine vertrauliche Beratung - bei Bedarf auch barrierefrei und in 19 Sprachen - bietet auch das "Hilfetelefon- Schwangere in Not", dass rund um die Uhr und kostenlos unter der Rufnummer 0800 / 40 40 020 erreichbar ist. 

Die nahende Geburt ist ein Themenfeld, das viel Neues mit sich bringt. Hierbei werden Frauen von ortsansässigen Gynäkolog*innen begleitet. Eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger zu finden, sichert die vertrauliche Begleitung der Schwangerschaft und der Geburt und bietet fachliche Hilfe. Auch eine Betreuung der Mutter bis hin zum dritten Lebensjahr des Kindes ist möglich.

In Mülheim steht, neben vielen privat organisierten Hebammen und Entbindungspflegenden auch der Hebammenladen zur Unterstützung bereit.

Wer durch die Schwangerschaft in eine finanzielle Notlage gerät, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Fördermittel, zum Beispiel als Zuschuss für die Erstausstattung des Kindes oder für Kinderbetreuung, zu stellen. Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellt Gelder schnell und unbürokratisch zur Verfügung, solange der Antrag vor der Geburt und über eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gestellt wird. Ein Zuschuss kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gewährt werden. Er wird nicht auf etwaige Sozialleistungsbezüge angerechnet.

Die Geburt des Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem zuständigen Standesamt anzugeben. (Zuständig ist das Standesamt der Stadt, in der das Kind geboren wurde). Im Mülheimer Standesamt kann die Anmeldung des Kindes durch jede Person durchgeführt werden, sofern entsprechende Dokumente vorliegen.

Ist das Kind auf die Welt gekommen, überbringt der Familienbesuchsservice der Stadt "Team Kinder" allen Neugeborenen ein Willkommensgeschenk und klärt über Beratungs- und Unterstützungsangebote für frischgebackene Eltern auf.

Weitere Unterstützungs- und Förderungsmöglichkeiten bietet die Caritas mit ihrem Programm Familienstart, in dem Familienpaten jungen Eltern zu Beginn der Familiengründung den Start in ein Leben mit dem Kind erleichtern sowie die Evangelische Familienbildungsstätte, welche ihnen im Namen des wellcome-Programms eine ehrenamtliche Mitarbeiterin zur Unterstützung und Entlastung zur Verfügung stellt.

Finanzielles und Rechtliches

Wer Kinder hat, bekommt auch eine finanzielle Unterstützung vom Staat. So vielfältig die Familien sind, so unterschiedlich sind auch die Leistungen für Familien beziehungsweise Alleinerziehende. Einen ersten Überblick verschafft ein Erklärfilm vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Das zentrale Familienportal sowie die Internetseite des Bundesfamilienministeriums informieren zuverlässig über alle Familienleistungen, Antragsverfahren und gesetzliche Regelungen.

Über das Infotool des Bundesfamilienministeriums kann anhand weniger Angaben herausgefunden werden, welche Familienleistungen in Frage kommen.

Sorgerecht

Die alleinige elterliche Sorge liegt bei der Mutter, wenn sie bei der Geburt des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet war und sie danach keine gemeinsame Sorgeerklärung mit dem Vater abgegeben, beziehungsweise das Familiengericht keine andere Entscheidung hinsichtlich des Sorgerechtes getroffen hat. Auch geht die alleinige Sorge auf sie über, wenn ihr*e Ehepartner*in und/oder Vater des Kindes verstirbt.

Beim Tod der Mutter geht das alleinige Sorgerecht ebenso auf den Vater über. Die alleinige Sorge wird ihm auch übertragen, wenn das Familiengericht eine entsprechende Entscheidung gefällt hat, beziehungsweise dem Vater ein Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge bewilligt wird.

Wird in Mülheim ein Kind geboren, dessen Eltern nicht verheiratet sind, erhält das Sozialamt, Bereich Jugend, Kenntnis darüber und bietet der Mutter Beratung und Unterstützung für Vaterschafts- und Sorgerechtsfeststellungen und/oder Unterhaltsansprüche des Kindes an. Neben der persönlichen Beratung werden dort auch kostenfrei die betreffenden Urkunden und Erklärungen erstellt.

Generell ist die Rechtsprechung in Deutschland darum bemüht, Mütter und Väter zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge anzuhalten. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund und dieses wird erst einmal in der Ausübung der gemeinsamen Sorge gesehen, es sei denn, es ist eine Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil zu vermuten. Auch wenn die alleinige Sorge auf einen Elternteil übergeht, haben das Kind und der andere Elternteil ein Recht auf Umgang miteinander.

Umgangsrecht

Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Die Eltern haben das Recht auf - und die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Auch Großeltern, Geschwister und andere enge Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht.

Voraussetzung für die Umsetzung dieses Rechtes ist jedoch, dass das Wohl des Kindes in den Umgangskontakten gesichert ist.

Kind sowie Eltern und Bezugspersonen können ihr Recht bei Umgangsschwierigkeiten über das Familiengericht geltend machen oder sich Unterstützung beim Sozialen Dienst des Sozialamtes oder der Erziehungsberatungsstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr holen. So können Umgangskontakte zum Beispiel in einem neutralen Umfeld organisiert und von sozialpädagogischen Fachkräften begleitet werden.

Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Unabhängig davon, wie Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden, besteht für jeden Elternteil das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. 

Trennung und Scheidung

Eine Trennung und/oder Scheidung ist für Eltern und ihre Kinder ein aufwühlendes Ereignis, begleitet von einer schwierigen Phase, in der das Leben aller Beteiligten neu geordnet werden muss. Den Eltern kommt hierbei eine große Verantwortung zu. Zum einen müssen sie auf ihre Wünsche und Bedürfnisse Acht geben, zum anderen die ihres Kindes im Blick behalten und in die Planung einbeziehen. Es gibt verschiedene Wege, einen Trennungs- und/oder Scheidungsprozess zu durchlaufen.

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Trennungs- und Scheidungsberatung . Bei Inanspruchnahme dieser Beratung kann gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen werden. Auch eine Mediation kann helfen, um gemeinsam mit Hilfe einer Fachkraft Lösungen zu erarbeiten. Sollte sich der Kontakt zu dem*der ehemaligen Partner*in als zu belastend oder konfliktreich erweisen, ist es sinnvoll, eine*n Fachanwält*in für Familienrecht mit der Interessensvertretung  zu betrauen.

Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Eltern sind ihren Kindern gegenüber bis zu deren abgeschlossener Berufsausbildung unterhaltspflichtig. Eltern, die mit ihren Kindern zusammen leben, erfüllen diese Pflicht durch die tägliche Sorge und die Erziehung der Kinder. Lebt ein Elternteil jedoch nicht mit seinem Kind zusammen, so ist er dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhaltes hängt vom Alter des Kindes und dem Einkommen des jeweiligen Elternteiles ab und lässt sich mit der „Düsseldorfer Tabelle“ bestimmen.

Um einen Unterhaltsanspruch geltend zu machen, muss er urkundlich festgestellt werden. Bei diesem Verfahren hilft das Mülheimer Sozialamt, Bereich Jugend. Über die Beratung und Formularausstellung hinaus ist es möglich, eine Beistandschaft einzurichten. Die Beistandschaft berechnet und beurkundet die Unterhaltsansprüche des Kindes und macht diese, wenn nötig, stellvertretend für das Kind auch gerichtlich geltend. Verweigert der oder die Unterhaltspflichtige die Zahlung oder ist eine Vaterschaft noch nicht festgestellt, um Unterhaltszahlungen geltend zu machen, kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Dieser Unterhaltsvorschuss greift auch, wenn der oder die Unterhaltspflichtige den Mindestunterhaltsbedarf eines Kindes finanziell nicht stemmen kann. Ist der Unterhaltsvorschuss ausgeschöpft, kann Sozialgeld beantragt werden. Weitere Informationen und einen Film zur Beistandschaft gibt es auf den Seiten vom Vamv NRW - Verband allein erziehender Mütter und Väter.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat ebenfalls einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem getrennt lebenden Elternteil. Dieser Anspruch erlischt mit dem dritten Lebensjahr des Kindes. Dennoch können aus einer vorangegangenen Ehe oder Partnerschaft Gründe bestehen, die einen weiteren Unterhaltsanspruch möglich machen. Beratung bietet ein Anwalt oder eine Anwältin.

Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Serviceportal Familien-Wegweiser.

Elterngeld

Das Elterngeld und das ElterngeldPlus bietet Eltern nach der Geburt eines Kindes eine finanzielle Unterstützung, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Weitere Voraussetzungen für den vollständigen Erhalt von Elterngeld sind eine rechtzeitige Antragsstellung (bis zum 3. Lebensmonat des Kindes). Es ist Voraussetzung, dass das zu betreuende Kind im selben Haushalt lebt und der jeweilige Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Schüler*innen sowie Auszubildende und Studierende erhalten unabhängig von ihren Wochenstunden Elterngeld.

Alleinerziehende können bis zu 14 Monate "Basiselterngeld" bekommen, wenn sie vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren. Voraussetzung ist aber, dass der alleinerziehende Elternteil nicht mit einer anderen volljährigen Person zusammenlebt.

Auch Pflegeeltern, Stiefeltern und - in Ausnahmesituationen - Großeltern können Elterngeld beantragen.

Das Elterngeld kann einmal als "Basiselterngeld" oder aber als "ElterngeldPlus"  in Anspruch genommen werden. Das Elterngeld wird in Abhängigkeit zum Verdienstausfall berechnet und steht in Relation zum Nettoeinkommen, das in den zwölf Monaten vor Geburt des Kindes zur Verfügung stand. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 und höchsten 900 Euro.

Ausführliche Informationen bietet das Portal Elterngeld-Digital vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hier kann auch die genaue Höhe berechnet werden. 

Wann das Basiselterngeld von wem und wie lange in Anspruch genommen wird, lässt sich flexibel bestimmen.

Das ElterngeldPlus verdoppelt den Zeitraum der Inanspruchnahme, verringert jedoch die Leistungen um die Hälfte. ElterngeldPlus kann über den 14. Lebensmonat hinaus bezogen werden, eine flexible Gestaltung ist dann aber nicht mehr möglich. Der Anspruch muss ohne Pause geltend gemacht werden, sonst erlischt er.

Der Antrag auf Elterngeld muss bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Für Mülheim an der Ruhr ist diese das Amt für Soziales und Wohnen in Essen.

Antragsvorlagen gibt es hier: www.mfkjks.nrw/antragstellung-elterngeld

Sollten sich persönliche Angaben während des Elterngeldbezuges ändern, muss das der Elterngeldstelle gemeldet werden.

Kindergeld

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Das Kindergeld wird entweder monatlich an die Eltern ausgezahlt oder bei sehr hohen Einkommen als Kinderfreibetrag mit den Steuern verrechnet. Was im Einzelfall günstiger ist, entscheidet das zuständige Finanzamt in einer "Günstigerprüfung". Somit wird das Existenzminimum des Kindes steuerlich freigestellt. Kindergeld gibt es für jedes Kind bis zu seinem 18. Geburtstag (in bestimmten Fällen für ältere Kinder unter 25 Jahren, zum Beispiel während des Studiums oder der Ausbildung, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden) und für behinderte Kinder unter 25 Jahren. Bei getrennt lebenden Eltern gilt der "Halbteilungsgrundsatz": Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erhält das volle Kindergeld. Der andere Elternteil darf jedoch seine Hälfte des Kindergeldes von der Unterhaltszahlung an das Kind abziehen.

Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden. Für Mülheim an der Ruhr ist die Familienkasse Nord mit Standort in Essen zuständig.

Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Serviceportal Familien-Wegweiser.

Steuerliche Entlastungen

Kinderfreibetrag: Alleinerziehende können beim Finanzamt die Übertragung des halben Kinderfreibetrages vom anderen Elternteil beantragen, sollte dieser weniger als 75 Prozent des Unterhaltes zahlen.

Kinderbetreuungskosten: Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bis zu zwei Drittel der entstandenen Kosten für Kita, Tagesmutter oder -vater erkennt das Finanzamt an. Allerdings müssen den Kosten Belege zugeordnet werden. Eine Barzahlung wird nicht akzeptiert. Es können pro Kind Kosten von bis zu 4000 Euro im Jahr anerkannt werden.

Steuerklassen: Alleinerziehende können den Steuerklassen I oder II  zugeordnet sein. Steuerklasse I wird angewandt, wenn der Haushalt mit einer weiteren erwachsenen Person geteilt wird. Steuerklasse II wird angewandt, wenn der Elternteil mit dem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, alleine wohnt. In der Steuerklasse II gibt es den Entlastungsbetrag von 1908 Euro für Alleinerziehende. Dieser erhöht sich pro Kind um 240 Euro. Der Erhöhungsbetrag für mehr als ein Kind muss beim Finanzamt extra beantragt werden.

Der Entlastungsbetrag ist so in die Steuerklasse II eingebettet, dass Alleinerziehende auch im laufenden Jahr weniger Steuern zahlen müssen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden, wenn nur ein sehr niedriges Einkommen (nicht aber ALG II) zum Leben zur Verfügung steht.

Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Serviceportal Familien-Wegweiser.

Mit dem Kinderzuschlags-Check des Bundesfamilienministeriums kann geprüft werden, ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. 

Den Antrag bearbeitet die Familienkasse.

Wohngeld

Wer über ein geringes Einkommen (nicht aber Bürgergeld) verfügt, kann Wohngeld beantragen. Dieses gilt als Mietzuschuss und hilft, die Wohnkosten zu tragen. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von Einkommen und Miete.

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Wenn Eltern Leistungen wie Bürgergeld oder die Grundsicherung, einen Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben ihre Kinder einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.

Diesen Anspruch müssen sie mit einem Antrag bei der Sozialagentur geltend machen.

Die Leistungen ermöglichen dem Kind zum Beispiel die Teilnahme an Ausflügen und Ferienfreizeiten, die Nutzung von Sport- oder Musikangeboten, bei Bedarf Nachhilfe-Unterricht oder das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, im Hort, in der Kindertageseinrichtung oder bei der Tagesmutter.

(Aus-)Bildung, Studium und Qualifikation

Schule

Nach dem Abbruch der Schullaufbahn auf Grund einer Schwangerschaft oder aus anderen Gründen kann dieser nachgeholt werden. Die Möglichkeiten dazu sind vielfältig. Die Volkshochschule Mülheim bietet die Möglichkeit, in Form von VHS-Kursen oder Abendschule einen Hauptschulabschluss oder einen Mittleren Schulabschluss nachzuholen. Das ist auch berufsbegleitend möglich. Das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife kann in Abendschulen und Kollegs in unmittelbarer Nähe nachgeholt werden. In manchen Fällen kann Anspruch auf Schüler-BaFöG  bestehen.

Es empfiehlt sich eine Beratung über die Bundesagentur für Arbeit. Diese kennt und berät zu allen Angeboten und bietet, falls möglich, finanzielle Unterstützung.

Ausbildung

Im Rahmen der ersten Berufsausbildung besteht Anspruch auf eine Berufsausbildungsbeihilfe für Eltern mit einem oder mehreren Kindern. Diese kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Der Wegweiser (Aus-)Bildung gibt einen Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten und Wege um Bildungs- und Schulabschlüsse in Deutschland zu erhalten und benennt die jeweiligen Ansprechpersonen und Anlaufstellen, wie zum Beispiel das U25-Haus.

Wenn noch keine Berufsausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde, aber Interesse daran besteht, berät das U25-Haus oder die Berufsberatung der Arbeitsagentur in Mülheim zur Berufsfindung und informiert über Betriebe, die in Betracht kommen. Auch beim Schreiben von Bewerbungen werden dort Hilfestellungen geboten.

Teilzeitausbildung

Eine Berufsausbildung kann grundsätzlich auch in Teilzeit absolviert werden. Hierzu gibt es ein Förderprogramm (TEP), an dem auch das U25-Haus sowie die Agentur für Arbeit Mülheim teil hat.

Sollte die Schwangerschaft während der Ausbildung eintreten, besteht Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit. Die Ausbildung kann danach fortgesetzt werden. Schwangerschaft muss kein Grund für einen Ausbildungsabbruch sein.

Studium

In Mülheim bietet die Hochschule Ruhr West (HRW) viele Studiengänge mit meist technischem Schwerpunkt an. Im nahen Umkreis finden sich weitere Universitäten und Fachhochschulen, die das Studienangebot vervielfältigen.

Kind und Studium schließen sich nicht aus. In vielen Universitäten und Fachhochschulen gibt es Eltern-Kind-Räume, so auch an der HRW. Oft existieren sogar Uni-KiTas und es gibt Betreuungsangebote für Kinder in den Schulferien.

Die Finanzierung eines Studiums stellt manche vor große Herausforderungen. Es kann eine Förderung über das Bundesausbildungsfördergesetz (BaFöG) beantragt werden. Hierbei wird auch ein Kinderzuschlag bewilligt. Die Leistungen des BaFöG sind jedoch nachrangig im Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen gegen Eltern oder Elternteile des gemeinsamen Kindes. Auch Elterngeld und Kindergeld werden mit dem BaFöG verrechnet. Auskünfte sind bei den Studentenwerken zu erhalten. Sollte das Geld am Ende nicht reichen, weil zum Beispiel eine Erwerbsarbeit neben dem Studium nicht möglich ist, kann Wohngeld bei der Stadt Mülheim beantragt werden.

Eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung bieten Stipendien.

Weiter- und Fortbildung

Möglichkeiten einer Fort- oder Weiterbildung bieten Arbeitgeber*in oder externe Weiterbildungsangebote. Die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialagentur unterstützen Erwerbstätige sowie Erwerbslose beim Finden und der Finanzierung von Weiterbildungen.

Kind und Beruf

Mutterschutz

Der Mutterschutz soll die Gesundheit von Kind und Mutter während und nach der Schwangerschaft gewährleisten und diese in Einklang mit dem Berufsleben der Mutter bringen. Das Mutterschutzgesetz greift bei allen Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dieses kann seitens des*der Arbeitgeber*in während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten danach nicht gekündigt werden.

Nach der Entbindung besteht für die Mutter ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zu zwölf). Die letzten sechs Wochen vor der Geburt darf die Mutter auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin arbeiten, kann aber jederzeit Mutterschutz in Anspruch nehmen. Sollten besondere Probleme mit der Schwangerschaft bestehen, kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot ärztlich verordnet werden.

Werdende und stillende Mütter dürfen keinen Arbeiten ausgesetzt werden, die mit bestimmten Gefahrenstoffen in Verbindung stehen, und nicht mit körperlich schweren oder belastenden Arbeiten beauftragt werden. Der*die Arbeitgeber*in müssen für die Pausen und, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist auch während der Arbeitszeit, einen Raum mit einer Liege zur Verfügung stellen.

Über die Einhaltung des Mutterschutzes wacht die Bezirksregierung. Sie bietet bei Problemen mit dem*der Arbeitgeber*in Unterstützung. Alle Mutterschutzregelungen und Ansprüche sind auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesbar.

Mutterschaftsleistungen

Während der Mutterschutzfristen kann Mutterschaftsgeld bezogen werden. Dieses kann bis zu 13 Euro täglich betragen und wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Wer privat versichert ist, erhält ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der*die Arbeitgeber*in sind verpflichtet, den Differenzbetrag, der zwischen Mutterschaftsgeld und eigentlichem Durchschnittsnettogehalt liegt, zu bezahlen. Der Anspruch auf den Arbeitgeber*innenzuschuss muss gegenüber dem*der Arbeitgeber*in geltend gemacht werden. Dies funktioniert mittels des Zahlungsbescheides der Versicherung oder des Bundesversicherungsamtes. Der Anspruch ist einklagbar.

Elternzeit

(Unbezahlte) Elternzeit steht jedem Elternteil für eine Dauer von jeweils 36 Monaten zu. Diese 36 Monate können bis zum dritten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden und können auch verlängert werden. Die Einteilung dieser Monate kann in drei Zeitabschnitte gegliedert werden. Arbeitgeber*innen müssen der Elternzeit nicht zustimmen, sie muss jedoch mindestens 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden. Elternzeit kann auch in Teilzeit verrichtet werden. Auch neue Partner*innen können Anspruch auf Elternzeit haben.

Mehr Informationen über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Wiedereinstieg

Beim Übergang von der Arbeitsstelle in die Elternzeit empfiehlt es sich, den Wiedereinstieg mit dem*der Arbeitgeber*in zu planen und im Laufe der Elternzeit in Kontakt zu bleiben, um den Anschluss an den Beruf nicht zu verlieren.

Erfahrungen zeigen, dass die Rückkehr in den Beruf sich schwieriger gestaltet, wenn für längere Zeit auf Grund der Kinderbetreuung keine Einbindung in das Berufsleben bestand. Je länger diese Zeit dauert, desto größer ist der Nachholbedarf bei fachlichen/technischen/rechtlichen/strukturellen Neuerungen. In diesem Fall hilft die Agentur für Arbeit mit ihrem speziellem Veranstaltungsangebot für Berufsrückkehrende und dem besonderen Beratungsangebot der Wiedereinstiegsberaterin. Darüber hinaus werden auch im Internet Informationen der Agentur für Arbeit zu Weiterbildungsangeboten, Bewerbungstrainings und dem Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ angeboten.

Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit sichert nicht nur den Lebensunterhalt bis hin zur Rente, sie dient auch der persönlichen Entfaltung, der Stärkung des Selbstbewusstseins, dem Aufbau sozialer Kontakte und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Für Alleinerziehende steht und fällt jedoch der Umfang und die Art der Erwerbstätigkeit mit der Betreuung ihres Kindes.

Weitere Informationen über Kinderbetreuungsangebote in Mülheim an der Ruhr.

Erwerbslosigkeit

Die Gruppe der Alleinerziehenden ist in hohem Maße von Erwerbslosigkeit und damit auch von Einkommensarmut betroffen. Das Bürgergeld soll arbeitssuchenden Menschen für den Zeitraum ihrer Arbeitslosigkeit eine Lebensgrundlage bieten. Man unterscheidet zwischen ALG I und dem Bürgergeld.

ALG I sichert den Zeitraum kurz nach dem Übergang in die Arbeitslosigkeit ab. Wer den Anspruch auf ALG I geltend machen möchte, muss sich spätestens drei Monate vor Auslauf des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet haben. Nach einer Kündigung muss die Arbeitssuchendmeldung unverzüglich geschehen.

Das ALG I orientiert sich an den beiden letzten Jahren der Erwerbstätigkeit. Bestand länger als zwei Jahre ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, besteht zwölf Monate lang Anspruch auf ALG I. Waren es weniger als zwei Jahre, verringert sich auch der Anspruchszeitraum. Die Höhe des ALG I orientiert sich an dem Bruttoeinkommen des vorangegangen Jahres. Es beträgt, im Falle von Kindergeldbezug, 67 %, ansonsten beträgt es 60 %. Davon werden noch Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern in Abzug gebracht. Reicht das ALG I nicht zum Leben aus, können ergänzend Wohngeld, der Kinderzuschlag oder Bürgergeld beantragt werden.

Wichtig ist zudem die Beratung der zuständigen Sachbearbeitenden in der Bundesagentur für Arbeit zu den individuellen Leistungsansprüchen. Diese bieten zudem Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeit.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen, haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Bürgergeld. Hilfebedürftig ist, wer seinen und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, seinem Vermögen oder anderen vorrangigen Leistungen sicherstellen kann.

Neben der Gewährung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist es Anliegen und Aufgabe des Jobcenters, erwerbsfähige Leistungsberechtigte in das Erwerbsleben zu integrieren. Das Casemanagement berät bei der Arbeitssuche und unterstützt auf dem Weg in das Erwerbsleben.

In Mülheim an der Ruhr ist die Sozialagentur das zuständige kommunale Jobcenter. Die Erstberatung der Sozialagentur, Eppinghofer Straße 50, klärt eine eventuelle Anspruchsberechtigung. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum SGB II auf den Internetseiten der Sozialagentur.

Ausführliche Informationen zum ALG II-Bezug in der Sozialagentur Mülheim.

Kinderbetreuung

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Steht kein Kindergartenplatz zur Verfügung, kann das Kind bei Tagespflegepersonen unterkommen. Das Amt für Kinder, Jugend und Schule berät und unterstützt Eltern beim Finden einer geeigneten Betreuungsstelle und organisiert eine Kindertagespflegebörse.

Wenn spontan eine Kinderbetreuung in "Notfällen" benötigt wird, zum Beispiel bei Krankheit oder wichtigen Terminen, gibt es in Mülheim mehrere Möglichkeiten der Unterstützung. Darüber hinaus betreuen die ehrenamtlichen Lila Feen speziell Kinder alleinerziehender berufstätiger Mütter und Väter langfristig und stundenweise.

Das Projekt "Sonne, Mond & Sterne" des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vermittelt ergänzende Kinderbetreuung in den Randzeiten; also früh morgens, spät abends, nachts oder am Wochenende. Ziel ist es, Alleinerziehenden eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Hierzu sucht das Projekt außerdem nach weiteren Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten mit den Arbeitgeber*innen, beispielsweise in Form von Absprachen und Vereinbarungen, welche dafür sorgen, dass Alleinerziehende existenzsichernd arbeiten gehen können.

In der Broschüre „Übergang in die 5. Klasse“ stehen Informationen über die Bildungswege der einzelnen weiterführenden Schulen der Stadt Mülheim an der Ruhr. Benannt werden jeweils auch die Ganztags- und Betreuungsangebote.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Schulen in Mülheim.

Kind und Gesundheit

Wie jeder Mensch weiß: Mit einem gesunden Körper und Geist lassen sich der Alltag, aber auch Belastungsphasen, besser aushalten. Dennoch kostet eine Gesundheitsvorsorge oft Zeit und Mühe und fällt bei Stress schnell unter den Tisch. Ein Teufelskreis. Hier findet sich eine Übersicht über Gesundheitsvorsorgeprogramme für Kinder und Jugendliche, über Ärzt*innen und Sportprogramme.

Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche

Um eine positive gesundheitliche Entwicklung von Kindern zu unterstützen, sind Eltern zu gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen angehalten. Die ersten beiden Untersuchungen (U1 und U2) werden in der Regel kurz nach der Geburt im Krankenhaus durchgeführt, alle weiteren Untersuchungen werden von den ortsansässigen Kinderärzt*innen durchgeführt. Sollten Untersuchungen versäumt werden, melden diese das Ausbleiben bei der zentralen Stelle „Gesunde Kindheit“, die sich mit den Eltern oder dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzt.

Informationen geben Kinderärzt*innen auch über das Impfprogramm für Kinder.

Im Wegweiser für Kinder- und Jugendgesundheit  des Gesundheitsamtes gibt es eine Zusammenstellung über alle Ärzt*innen, gesundheitliche Beratungsstellen, Therapiezentren, Krankenhäuser und mehr.

Sport- und Freizeitangebote für Kinder

Kinder können mit Bewegungsangeboten über das Kleinkindalter hinaus unterstützt werden. 

Eine Übersicht über Vereins-Sportangebote für Kinder und Jugendliche gibt es unter Vereinsangebote-Sport. Die Angebote können nach Sportarten, Alter oder Stadtteil gefiltert werden.

Ein Vor- und Grundschulkind, das noch nicht Mitglied in einem Mülheimer Sportverein ist, erhält einen Sportgutschein. Dieser ermöglicht eine kostenlose, einjährige Mitgliedschaft in einem teilnehmenden Sportverein! Seit Kurzem bekommen auch Geflüchtete bis 18 Jahren den Sportgutschein, um sie bei der Integration in die deutsche Kultur zu unterstützen.

Hier gibt es die aktuelle Sportgutscheinbroschüre mit den teilnehmenden Sportvereinen und ihren Angeboten.

Eine Übersicht über alle Mülheimer Spielplätze, Schwimmbäder und Sportorte gibt es hier!

Kinder mit Behinderung

Kinder mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können Förderung und Unterstützung über Angebote des Gesundheitsamtes erfahren.

Kuren und Rehabilitation

Alleinerziehende haben oft einen besonders belastenden und stressigen Alltag. Auch ihre Kinder sind dadurch einem erhöhten Risiko auf Erkrankungen ausgesetzt. Bevor es zum Schlimmsten kommt, empfiehlt sich für Mütter und Väter eine Vorsorge-Kur. Diese dauert in der Regel drei Wochen und kann mit Kind oder ohne in Anspruch genommen werden. Die Kosten, bis auf einen Eigenanteil von zehn Euro pro Kalendertag, trägt die gesetzliche Krankenkasse.

Wer diesen Eigenanteil nicht tragen kann, kann eine Finanzierung über Spendengelder des Müttergenesungswerkes beantragen.

Dort gibt es auch ausführliche Informationen zu Mutter- und Vater-Kind-Kuren. Voraussetzung für die Bewilligung der Kur ist für die Krankenkassen ein ärztliches Attest, das den individuellen Bedarf bescheinigt.

Wird eine akute Krankheit festgestellt, die über Belastungserscheinungen hinausgeht, besteht der Bedarf einer Rehabilitationskur.

Hilfen in besonderen Situationen

Krisen-Hotline für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mütter und Väter erhalten beim Verband allein erziehender Mütter und Väter in NRW (VAMV NRW) Hilfe und Unterstützung. Die Beraterinnen hören den Alleinerziehenden zu, nehmen ihre Sorgen und Anliegen auf und loten Handlungsoptionen aus. Für kurze Anliegen oder zum Vereinbaren von einem längeren Beratungstermin ist die offene Sprechstunde unter der Telefonnummer 0201 / 82774-799 montags, dienstags, donnerstags, freitags von 9 bis 14 Uhr geöffnet und mittwochs nach Terminvereinbarung von 11 bis 16 Uhr. Der Anrufbeantworter ist 24/7 geschaltet. Anrufende können ihr Anliegen aufs Band sprechen – die Beraterinnen melden sich schnellstmöglich zurück. Eine Terminvereinbarung ist auch per E-Mail an info@vamv-nrw.de möglich.

Gründe für einen Anruf bei der Krisen-Hotline können Krisensituationen sein (Jobverlust, fehlende Kinderbetreuung), Trennung und Scheidung, Fragen zum Umgang, Unterhalt oder der Recherche nach weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.

Die Erziehungsberatung kann für alleinerziehende Eltern eine gute Unterstützung sein. Erziehungsberatung ist kostenlos und bietet die Möglichkeit, eigene Erziehungsmethoden mit einer Fachkraft zu reflektieren und zu besprechen. Vor allem, wenn ein*e Partner*in fehlt, der*die die Sorgen um das Kind teilt, kann eine Erziehungsberatungsstelle Halt geben.

Auch bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen gibt es in Mülheim an der Ruhr Beratungs- und Hilfsangebote. "Häusliche Gewalt" ist jede Form von Beziehungsgewalt, die im privaten Bereich, also nicht im öffentlichen Raum, geschieht. Bei häuslicher Gewalt gegen Frauen handelt es sich nicht um Einzelfälle. Wissenschaftliche Studien belegen, dass jede vierte Frau (fast 25 Prozent) in einer Partnerschaft Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt und fast jede zweite Frau in Deutschland Opfer psychischer Gewalt wird (42 Prozent). Kinder sind von Gewalt immer mit betroffen. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist aber sehr hoch. Diese Zahlen spiegeln das ernüchternde Ausmaß von Gewalt gegen Frauen wider, aber auch, dass sich mehr betroffene Frauen zur Wehr setzen und bereit sind, Hilfsangebote anzunehmen.

Hier gibt es die wichtigsten Notrufnummern und Kontakte bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Ist eine Frau Opfer sexualisierter oder schwerer körperlicher Gewalt geworden und kann oder möchte den*die Täter*in nicht direkt nach der Tat anzeigen, gibt es in Mülheim an der Ruhr die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung. Diese kann rund um die Uhr in der Mülheimer Frauenklinik im Evangelischen Krankenhaus oder im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten zu einer gynäkologischen Praxis in Mülheim an der Ruhr gehen, um sich beraten und untersuchen zu lassen. Die Spuren der Gewalttat werden von Ärzt*innen unter Verwendung eines Spurensicherungssets gesichert und an das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf weitergeleitet, wo sie für maximal zehn Jahre gerichtsfest eingelagert werden. In diesem Zeitraum ist es möglich, die Tat anzuzeigen.

Das Mülheimer Bündnis für Familie hat auf der Internetseite "Familie in Mülheim" alle wichtigen Kontaktdaten zu den verschiedenen Themenfeldern wie Suchtberatung, Beratung bei schulischen Problemen, Beratung für Menschen mit Behinderung, Schuldnerberatung oder Beratung bei Misshandlung von Kindern zusammengestellt.

Austausch und Kontakte

Sonntagsbrunch und Erholungsfahrten

Die Evangelische Familienbildungsstätte hat verschiedene Angebote für Alleinerziehende. Jeden ersten Sonntag im Monat findet ein Sonntagsbrunch statt. Es werden aber auch Informationsveranstaltungen und Erholungsfahrten angeboten.

Einige Angebote für Alleinerziehende finden zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie online statt, wie zum Beispiel der "Sonntagsbrunch für Alleinerziehende". Er findet jeweils am ersten Sonntag im Monat, in der Zeit von 11.00 bis 13.15 Uhr statt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Evangelischen Familienbildungsstätte. 

Ev. Familienbildungsstätte 
Scharpenberg 1 b
45468 Mülheim an der Ruhr
0208 / 3003 333
info@evfamilienbildung.de
www.evfamilienbildung.de

Interaktive Karte ermöglicht Vernetzung von Alleinerziehenden

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in NRW (VAMV NRW) mit Sitz in Essen will "Ein-Eltern-Familien" landesweit vernetzen. Eine interaktive Karte zeigt, wo andere Alleinerziehende wohnen und auf welchem Weg man sich austauschen kann. Entstanden ist die "MAEP" mit Unterstützung des NRW-Familienministeriums.
Unter vamv-nrw.de/vor-Ort können Betroffene ihre Daten eintragen und festlegen, ob sie sich per Telefon und E-Mail, über soziale Medien oder durch persönliche Treffen vernetzen wollen. Durch Klick auf die entsprechenden Symbole kann Kontakt aufgenommen werden.
Infos unter www.vamv-nrw.de.

Internetportal für Alleinerziehende - Vernetzen und Informieren

Weitere Informationen und die Möglichkeit sich zu vernetzen bietet das Portal "die-alleinerziehenden.de". Das Portal ist ein Projekt des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. und wird unterstützt von der Stiftung der Aktion Mensch.

Facebook und Co.

Weitere Informationen und Kontakte bietet auch die üblichen Social-Media-Kanäle.

Zum Weiterlesen

  • www.vamv-nrw.de - Verband allein erziehender Mütter und Väter Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
  • www.vamv.de - Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) agiert als Interessensvertretung einerseits auf politischer Ebene. Dies geschieht durch Kampagnen und Stellungnahmen, aber auch durch Vorträge, Vernetzung und Projekte. Auf der anderen Seite steht der Verband in Ortsvereinen und Kontaktgruppen mit Alleinerziehenden in Kontakt und unterstützt, berät und bestärkt diese.

Der VAMV bietet zahlreiche Publikationen zum Thema an. Insbesondere möchten wir auf das VAMV-Taschenbuch "Alleinerziehend - Tipps und Informationen" hinweisen. Hier werden Fragen geklärt wie: Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Was sind meine Ansprüche? Welche Rechte hat mein Kind? Das Taschenbuch ist auch in türkischer und in arabischer Sprache erhältlich.

Hinweis zum Schluss

Alle Angaben auf dieser Internetseite sind ohne Gewähr. Viele dieser Informationen gelten natürlich nicht nur für Alleinerziehende sondern auch für verpartnerte oder verheiratete Eltern.

Wir haben uns bemüht, alle relevanten Informationen für Alleinerziehende zu bündeln. Bei dieser hohen Anzahl an Informationen, Kontakten und Links kann es vorkommen, dass eine Verlinkung ins Leere läuft oder Informationen überholt sind. Wir würden uns über eine kurze Mitteilung freuen.

Kennen Sie weitere Angebote oder Internetseiten, die sich speziell an Alleinerziehende in Mülheim richten oder für diese relevant sein könnten? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Kontakt


Stand: 24.09.2024

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