Einbürgerung von EU-Bürger*innen

Einbürgerung von EU-Bürger*innen

Für EU-Bürger*innen, die in Deutschland leben, ist die Einbürgerung erheblich einfacher. Sie müssen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Als EU-Angehörige dürfen sie die "doppelte Staatsangehörigkeit" besitzen. Dies gilt unmittelbar nach Beitritt des jeweiligen Landes in die Europäische Union.

9. Einbürgerungsfeier am 14. Januar 2016 in der Stadthalle: Neubürgerinnen und -bürger mit OB Scholten - Köhring PR-Fotografie

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Stand: 28.06.2021

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