Festival-Regeln


Haftung

Keine Haftung für Körper- und Sachschäden. Dies gilt insbesondere für Gehörschäden durch hohe Lautstärke bei den Musikdarbietungen. Das Mitbringen von Dosen, Flaschen, Glasbehältern, Tonbandgeräten, Videokameras, pyrotechnischen Gegenständen und Waffen ist untersagt. Den Anordnungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
 

Getränke

Das Mitbringen von Getränken ist leider nicht erlaubt.
Allerdings kann man das Veranstaltungsgelände jederzeit verlassen und wieder betreten. Außerdem werden Speisen und Getränke auf dem Veranstaltungsgelände zu fairen Preisen angeboten.

 

Kinder

Kinder bis zum Alter von einschließlich 12 Jahren haben in Begleitung ihrer Eltern freien Eintritt. Bitte - insbesondere bei Kleinkindern - auf Gehörschutz achten. Entsprechend dem deutschen Jugendschutzgesetz müssen Besucher unter 16 bis 22:00 Uhr, Besucher unter 18 bis 24:00 Uhr das Gelände verlassen haben, wenn sie nicht in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson sind.
 

Fotografieren

Ton- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich untersagt!
Allerdings ist das Fotografieren für den Privatgebrauch mit digitalen und analogen Kameras bei unserem Festival erlaubt. Die Vorschriften der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) sind zwingend einzuhalten.

 

Rollstuhlfahrer

Begleitpersonen für Rollstuhlfahrer haben freien Eintritt. Für Rollstuhlfahrer steht  ein Podest mit guter Sicht auf die Bühne zur Verfügung. Es gibt leider keine behindertengerechten Toiletten im Schloss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Stand: 28.08.2023

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