Kinder- und Jugendförderplan
Mit dem 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG-KJFöG), wurde in Nordrhein-Westfalen die Grundlage dafür geschaffen, kommunale Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe dauerhaft zu sichern.
So garantiert das Kinder- und Jugendförderungsgesetz den öffentlichen wie freien Trägern Kontinuität für den mittelfristigen Zeitraum einer Legislaturperiode des Rates und bringt durch diese gesetzliche Regelung zum Ausdruck, dass die in den §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit (Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendverbandsarbeit), der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes keine freiwillige Leistung der Kommunen sind, sondern Planungssicherheit und eine verlässliche Basis brauchen. Gerade in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte ist es unentbehrlich, die präventiven Angebote der Jugendhilfe als gesetzliche Pflichtaufgabe zu erhalten.
Der hier vorliegende dritte Mülheimer Kinder- und Jugendförderplan ist vom Rat der Stadt für die Ratsperiode 2015 bis 2020 am 9. Dezember 2015 beschlossen worden.
Die vier verschiedenen Zielperspektiven mit den konkreten Zielsetzungen und Maßnahmen und den einrichtungsspezifischen Profilen, stellen den Handlungsbedarf für die nächsten fünf Jahre dar.
Für den Gültigkeitszeitraum (2015 bis 2020) des Kinder- und Jugendförderplanes werden alle relevanten Anhänge ausschließlich online auf diesen Seiten eingestellt.
Kontakt
Kontext
- 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Dateigröße: 73 KB/-typ: pdf)
- Auflagen und Bedingungen Investionen 2013 (Dateigröße: 34 KB/-typ: pdf)
- Förderkriterien Schwerpunktförderung (Dateigröße: 38 KB/-typ: pdf)
- Kinder- und Jugendförderplan der Stadtverwaltung 2015 bis 2020 (Dateigröße: 5533 KB/-typ: pdf)
- Richtlinien Freizeitmaßnahmen (Dateigröße: 78 KB/-typ: pdf)
- Richtlinien Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Fassung (Dateigröße: 89 KB/-typ: pdf)
- Richtlinien Ring Politischer Jugend (Dateigröße: 50 KB/-typ: pdf)
- Richtlinien Stadtjugendring (Dateigröße: 49 KB/-typ: pdf)
- § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (Dateigröße: 33 KB/-typ: pdf)
Stand: 12.09.2017
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