Bereiten Sie im weiteren Verlauf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins oder die Aufnahme in die Wohnungsvermittlung vor. Dabei können Sie direkt prüfen, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Diese Prüfung erfolgt gleichzeitig mit der Online-Beantragung.
Der Assistent wird Sie dabei auf den nächsten Seiten durch Ihren Antrag
begleiten.
Nach Eingabe aller zur Prüfung notwendigen Daten erhalten Sie Auskunft über das bis dahin
feststehende Berechnungsergebnis, das auf der Grundlage Ihrer Angaben
ermittelt wird. Wir bemühen uns natürlich, dabei für Sie ein möglichst genaues
Berechnungsergebnis zu erzielen. Allerdings ist es aufgrund der
umfangreichen Gesetzgebung nicht möglich, alle Sonderfälle zu
berücksichtigen. In jedem Falle ist die Auskunft unverbindlich und stellt keinen
Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
oder die Aufnahme in die Wohnungsvermittlung dar.
Die Berechnung ersetzt in keinem Fall die Beratung durch Ihr zuständiges
Wohnungsamt.
Achtung: Benutzen Sie zur Navigation innerhalb des Antrags bitte ausschließlich die vom System angezeigten weiter- und zurück-Schaltflächen und nicht die vor- und zurück-Schaltflächen Ihres Browsers, da dies aus Sicherheitsgründen zum Abbruch der Eingaben führen kann.
Um den Antrag abzuschließen, müssen Sie im späteren Verlauf der Antragstellung der Speicherung Ihrer persönlichen Daten gemäß dem Telemediengesetz (TMG) zustimmen. Die Daten werden ausschließlich zur Erbringung dieser Dienstleistung gespeichert und nicht weitergegeben.