Anmeldungen für die Aufnahme in die Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2025/2026

Anmeldungen für die Aufnahme in die Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Schuljahr 2025/2026

Am 27. August 2025 beginnt in Nordrhein-Westfalen das Schuljahr 2025/2026. Hier sind alle Informationen – welche Termine beachtet werden müssen und wie die Anmeldung abläuft – für die Aufnahme in Mülheimer Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen zusammengefasst.

Schülerinnen melden sich im Unterricht und eine Frage der Lehrerin zu beantworten. Abgebildet sind die in ihrer Klasse an ihren Tischen sitzenden Jugendlichen von hinten. Im Vordergrund ist verschwommen die Lehrkraft zu erkennen. - Kzenon - Canva

Foto: Kzenon - Canva

Anmeldeverfahren zur Klasse 5 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder im Sekretariat der gewünschten weiterführenden Schule an. Die Anmeldeformulare liegen dort bereit. Von den Erziehungsberechtigten sind ein Anmeldeschein (Schulbesuchsbestätigung), der jedem*jeder Viertklässler*in von der Grundschule ausgehändigt wird, und das Halbjahreszeugnis der Klasse vier vorzulegen.

1. Anmeldungen zu den Gesamtschulen

Erfahrungsgemäß wird die Zahl der Anmeldungen zu den Gesamtschulen die Aufnahmekapazität auch im Schuljahr 2025/2026 übersteigen (Anmeldeüberhang). Für alle Gesamtschulen der Stadt Mülheim an der Ruhr wurden daher unter anderem die vorgezogenen Anmeldetermine festgelegt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet nach dem Ende dieser Anmeldefrist über die Aufnahme und informiert die Eltern, so dass die Erziehungsberechtigten abgewiesener Schüler*innen ihr Kind danach bei einer anderen weiterführenden Schule anmelden können und die gleichen Aufnahmechancen haben wie alle anderen. Für die Klasse 5 der Gesamtschulen werden die Anmeldungen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen entgegengenommen:

Montag, 10. Februar 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 
15.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, 11. Februar 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und 
15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 12. Februar 2025 in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr

   

Zur Auswahl stehen folgende Schulen: 

  • städtische Gesamtschule Saarn
  • Gustav-Heinemann-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule Styrum der Stadt Mülheim an der Ruhr

 

2. Anmeldungen zu den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien

An der Hauptschule, den Realschulen und Gymnasien werden die Anmeldungen zur Klasse 5 ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache an folgenden Tagen entgegengenommen:

Mittwoch, 5. März 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und
15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 6. März 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und
15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, 7. März 2025 in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr

   

a) Hauptschulen

Folgende Hauptschule steht in Mülheim an der Ruhr zur Wahl:

  • Schule am Hexbachtal - städtische Gemeinschaftshauptschule

b) Realschulen

An folgenden Realschulen kann die Anmeldung erfolgen:

  • städtische Realschule Broich
  • städtische Realschule an der Mellinghofer Straße
  • städtische Realschule Stadtmitte

c) Gymnasien

Folgende Gymnasien nehmen Anmeldungen entgegen:

  • städtisches Gymnasium Broich
  • städtisches Gymnasium Heißen
  • Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Luisenschule - städtisches Gymnasium an den Buchen
  • Otto-Pankok-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr

 

Anmeldeverfahren zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Bei der Anmeldung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ist eine Schulbesuchsbestätigung, die den Schüler*innen bzw. deren Erziehungsberechtigten von der derzeit besuchten Schule ausgehändigt wird, sowie eine Kopie des Halbjahreszeugnisses des Schuljahres 2024/2025 an der gewünschten weiterführenden Schule vorzulegen.

1. Anmeldungen zu den Gesamtschulen und Gymnasien

An den Gesamtschulen und Gymnasien werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu den gleichen Terminen entgegengenommen, wie die zur Klasse 5. Die Anmeldungen nehmen folgende Schulen nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache entgegen:

  • städtisches Gymnasium Broich
  • städtisches Gymnasium Heißen
  • Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Luisenschule - städtisches Gymnasium an den Buchen
  • Otto-Pankok-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • städtische Gesamtschule Saarn     
  • Gustav-Heinemann-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule Styrum der Stadt Mülheim an der Ruhr

2. Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg Lehnerstraße

Am Berufskolleg Lehnerstraße der Stadt Mülheim an der Ruhr werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („Wirtschaftsgymnasium“) nur nach vorheriger Onlineanmeldung und Buchung einer Anmeldezeit über die Homepage www.bk-lehnerstrasse.de abweichend von den Gesamtschulen und Gymnasien in der Zeit vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 entgegengenommen.

 

Weitere Auskünfte

Weitere Informationen über das Angebot der einzelnen Schulen sowie die entsprechende Telefonnummern der Schulen sind der „Informationsbroschüre zum Übergang in die Klasse 5 – Schuljahr 2025/2026“ zu entnehmen, die über die jeweiligen Grundschulen an die Eltern der Viertklässler*innen verteilt wurde. Die Broschüre ist ebenfalls als PDF-Datei über die städtische Homepage erhältlich.

Für Nachfragen stehen Ihnen nach Terminvereinbarung die Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie Astrid Wiegand vom Amt für Kinder, Jugend, Schule und Integration zur Verfügung: Telefon: 02 08/4 55-45 75, Fax: 02 08/4 55-58 45 75, E-Mail: versenden

Hinweis: Die obigen Informationen beziehen sich auf die Anmeldung an einer der benannten Schulen in städtischer Trägerschaft. Grundsätzlich kann die Schulpflicht auch an einer privaten Ersatzschule erfüllt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch die staatliche Anerkennung der Schule durch das Land NRW. Bitte informieren Sie sich daher über das Vorliegen dieser staatlichen Anerkennung bei einer von Ihnen gegebenenfalls ins Auge gefassten privaten Ersatzschule.

Kontakt


Stand: 09.01.2025

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