Umwelt und Natur
Baumschutz
Die Baumschutzsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr schützt den Baumbestand im sogenannten "bebauten Innenbereich" unserer Stadt. Laubbäume sind ab 60 Zentimeter, Obst- und Nadelgehölze ab 100 Zentimeter Stammumfang (gemessen in 1 Meter Höhe) geschützt. Diese Bäume dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes gefällt oder in ihrem arttypischen Aussehen erheblich verändert werden. ...mehr
Tierpat*innenschaft im Tiergehege Witthausbusch
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Stand: 18.07.2024
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