Ausbildungsförderung (Schüler*innen-BAföG)
Das Amt für Ausbildungsförderung, beim Amt für Kinder, Jugend und Schule, ist zuständig für die Förderung schulischer Ausbildungsgänge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler*innen-BAföG).
Für die Förderung eines Studiums an einer Universität oder Fachhochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Studierendenwerkes zuständig. Weitere Informationen zu Fragen der Förderung, der Zuständigkeit und der Antragsstellung werden Ihnen gerne persönlich erteilt.
Allgemeine Informationen und die Antragsformulare (unter dem Reiter Antragstellung) finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Informationen und Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die BAföG-Leistungen finden Sie hier:
Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona
Ab sofort können BAföG-Anträge auch online gestellt werden. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf BAföG-digital.
Öffnungszeiten
- Aktuell nur mit Termin!
Terminabsprachen sind montags und donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr möglich.
Ansprechpersonen
A bis J | Daniela Conrad-van Oost | Telefon: 0208 / 455-4516 |
K bis Z | Marcel Kissmann | Telefon: 0208 / 455-4519 |
Kontakt
Stand: 08.12.2022
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