Das steht Dir zu!

Wenn Du Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) hast, bekommst Du einen Regelsatz an Geldleistungen. Wieviel genau, hängt von individuellen Faktoren ab. Dazu gehört zum Beispiel die persönliche Wohnsituation, ob Du alleinstehend oder alleinerziehend bist oder ob Du noch zu Hause bei den Eltern lebst. Fragen dazu beantwortet Dir gern Dein*e Casemanager*in im U25-Haus.

Hände mit blau lackierten Fingernägeln nehmen Geldscheine aus einer Geldbörse. Portmonee, Brieftasche, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung - Canva

Was Du wissen solltest

Die Höhe des ALG II richtet sich auch danach, was Du sonst noch an Leistungen bekommst.
Zum Beispiel Zahlungen der Familienkasse (Kindergeld), Unterhaltsvorschuss, Erziehungsgeld, Ausbildungsbeihilfen, BAföG-Leistungen oder Einkommen aus Berufstätigkeit.
Derartige Leistungen werden mit oder ohne Freibeträge auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Mitarbeiter*innen des U25-Teams stellen gerne für Dich den Kontakt zu den Ansprechpersonen her, die Dich in diesen Punkten beraten können.

Nähere Informationen findest Du auch unter folgenden Links:


Stand: 15.01.2024

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