Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf - Offenlage ergänzender Antragsunterlagen 4. Mai 2020 bis 12. Juni 2020

Kapazitätserweiterung Flughafen Düsseldorf - Offenlage ergänzender Antragsunterlagen 4. Mai 2020 bis 12. Juni 2020

Flughafen Düsseldorf, Flugverkehr, Fluglärm, Starts, Landungen, Flugzeuge, Umweltschutz - oberaichwald auf Pixabay

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich im Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf zu einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für ergänzend angeforderte Antragsunterlagen entschlossen. Die Durchführung dieses neuen Beteiligungsverfahrens wurde der Bezirksregierung Düsseldorf übertragen.

Nach dem Abschluss des förmlichen Anhörungsverfahrens im Frühjahr 2017 hat das Verkehrsministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde die abschließende Prüfung der beantragten Kapazitätserweiterung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf aufgenommen und sich seitdem mit den eingereichten Plänen und Antragsunterlagen sowie den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung intensiv befasst. Die Planfeststellungsbehörde hat unter anderem die gegen das Vorhaben vorgebrachten Fachgutachten und circa 40.770 Einwendungen von Privatpersonen, Bürgerinitiativen und Verbänden sowie 51 behördlichen Stellungnahmen wie auch sämtliche Wortlautniederschriften aus den sechs Verhandlungstagen des Erörterungstermins im Februar 2017 ausgewertet.

Um der Kritik am Vorhaben beziehungsweise den Beanstandungen der Antragsunterlagen nachzugehen, hat die Planfeststellungsbehörde im Laufe ihrer Untersuchungen sowohl mehrere förmliche „Aufklärungsschreiben“ als auch weitere fachspezifische Nachfragen an die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) und Ihre Gutachter adressiert. Die FDG hat daraufhin zu den Anforderungen Stellung genommen und ergänzte oder überarbeitete Gutachten vorgelegt beziehungsweise neue Gutachten eingereicht.

Bei den Unterlagen, die nun bekannt gemacht werden, handelt sich um die hier stichwortartig und im zusammenfassenden Überblick dargestellten Gegenstände (Themen), insbesondere:

Zum geplanten „Mehr-Betrieb“ des Flughafens:

  • Verkehrsprognose (Flugverkehr am Standort Düsseldorf in 2030)
  • Gutachten zur beantragten Flexibilisierung der Zweibahnnutzung
  • Praktische Kapazität der Flugbetriebsflächen (nicht nur Start- und Landebahnen)

Zum Bereich Fluglärm/Geräusch-, Luftschadstoff- und sonstige Immissionen (Gerüche)

  • Auswirkungen des Verzichts auf die Verlängerung des Flugsteigs C für die Lärmsituation und die Luftqualität sowie die Lichtimmissionen in der Flughafenumgebung
  • Gesamtlärmbetrachtung
  • flughafeninduzierter Bodenverkehr / Straßenverkehrslärm
  • Betrachtung der von Fluglärm betroffenen Personen
  • Belastung öffentlicher Einrichtungen

Zum Bereich Naturschutz, Artenschutz, Gewässerschutz und andere

  • zusätzliche floristische und faunistische Erhebungen / Kartierungsergänzungen
  • Ergänzungen für Fauna-Flora-Habitat-Vorprüfungen (FFH-Vorprüfungen)
  • wasserrechtlicher Fachbeitrag (WRRL)
  • Ergänzungen zur Entwässerungsplanung

Das Verfahren wird nach den Vorgaben des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW durchgeführt und soll nach derzeitigen Planungen bis zum Beginn der Sommerferien 2020 in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen sein. Ein Erörterungstermin ist nicht vorgesehen.

Die geänderten, ergänzten beziehungsweise ergänzenden Unterlagen werden in der Zeit vom 4. Mai 2020 bis einschließlich 12. Juni 2020 (Auslegungsfrist) bei den Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltungen in: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Heiligenhaus, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Moers, Mülheim, Neuss, Ratingen, Tönisvorst und Willich für alle zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Einwendungen können bis einschließlich 26. Juni 2020 (Posteingang) erhoben werden.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt 15/2020 der Stadt Mülheim erfolgte am 20. April 2020.

Die Unterlagen sind neben der verbindlichen schriftlichen Fassung in der Offenlage in elektronischer Form sowohl auf der Hompage des Verkehrsministerium (einzeln) als auch auf der Homepage des Flughafens Düsseldorf (ZIP-Datei) abrufbar.

Entsprechend der in Mülheim geltenden Beschlusslage (A 15/0192-01 vom 25. Februar 2015) wird die Mülheimer Verwaltung gemeinsam mit den Städten des Aktionsbündnisses und im Schulterschluss mit den Initiativen in den Anrainerstädten alle Möglichkeiten zur Verhinderung dieses Antrags auf Kapazitätserweiterung ergreifen.  

Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen sich am Verfahren zu beteiligen und auf den Internetseiten der Bürgerinitiativen zu informieren. Insbesondere die nachfolgenden Initiativen sind hier sehr aktiv und koordinierend tätig.

Kontakt


Stand: 06.05.2020

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel