KOMM-AN NRW
Aktuelles:
Ab sofort werden wieder Interessensbekundungen für das Förderprogramm KOMM-AN NRW für das Jahr 2024 entgegengenommen.
Interessierte wenden sich bitte Zwecks Terminvereinbarung bis zum 31. Oktober 2023 an die Projektverantwortlichen im Kommunalen Integrationszentrum (siehe unten). Ihre ausgefüllte und unterschriebene Interessensbekundung bringen sie zum Termin mit.
"KOMM-AN NRW" ist ein Programm des Landes Nordrhein-Westfalen, durch das Kommunen in der Integrationsarbeit und auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements und bei den Herausforderungen, die sich durch Zuwanderung und Flucht ergeben, unterstützt werden.
KOMM-AN NRW besteht aus drei Programmteilen:
- Programmteil I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
- Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
- Programmteil III: Stärkung der Integrationsagenturen
Im Rahmen des Programmteils II unterstützt das Kommunale Integrationszentrum Mülheim an der Ruhr seit 2016 ehrenamtlich getragene Maßnahmen und Ankommenstreffpunkte mit dem Ziel der interkulturellen Begegnung und räumlicher, sprachlicher sowie sozialer Orientierung Neuzugewanderter nach Ankunft in der Kommune. Durch die Förderung von Qualifizierungen und regelmäßigen Treffen soll zudem das hohe zivilgesellschaftliche Engagement in Mülheim unterstützt werden.
Vier Bausteine stehen im Vordergrund des Programms und können entsprechend der Bedarfe von den Akteur*innen beantragt werden:
- Förderung der Renovierung, Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung der Ausübung eines Ehrenamtes
- Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit
- Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Antragsberechtigt sind alle Akteur*innen der Integrationsarbeit in Mülheim an der Ruhr (wie z. B. Migrant*innenorganisationen, Vereine/Verbände, kirchliche Träger*innen, Initiativen und Wohlfahrtsverbände).
Die Mittel können vorbehaltlich einer Gewährung der Zuwendung durch das Land NRW nach vorheriger Beratung in Form von Pauschalen beim Kommunalen Integrationszentrum Mülheim an der Ruhr beantragt werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Programm KOMM-AN NRW.
Hier ist die aktuelle Förderkonzeption abrufbar.
Kontakt
Stand: 22.09.2023
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