Archiv-Beitrag vom 19.04.2017Lernmittelfreiheit
Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen wird Lernmittelfreiheit gewährt.
In Höhe eines nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen gestaffelten Eigenanteils sind die Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährigen Schüler und Schülerinnen verpflichtet, einen Teil der Lernmittel (in der Regel Schulbücher) auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die weiteren Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern durch die Schule ausgeliehen.
Der Eigenanteil entfällt für Empfangende von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII).
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Stand: 16.04.2018
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