Schüler*innenversicherung
Schüler*innen sind im Rahmen des Schulbesuches versichert. Dies gilt insbesondere für die Zeiten während des Unterrichts und der Pausen sowie auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen (beispielsweise Ausflüge, Schulfeste).
Neben der gesetzlichen Schüler*innen-Unfallversicherung, die im Falle eines Unfalles mit Personenschaden in Anspruch genommen werden kann, besteht auch eine Haftpflicht für abhanden gekommenes oder beschädigtes Eigentum der Schüler*innen.
Im Schadensfall ist umgehend die Schulleitung der besuchten Schule zu benachrichtigen.
Kontakt
Stand: 08.08.2024
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