Schuleingangsuntersuchung
Bei der Schuleingangsuntersuchung wird der Gesundheitszustand und die Entwicklung Ihres Kindes eingeschätzt. In der Regel erhalten Sie einen Termin für die Untersuchung Ihres Kindes per Post.
Vor der Einschulung ist für alle Kinder eine ärztliche Untersuchung (§54 Absatz 3 Schulgesetz NRW) vorgeschrieben.
Die schulärztliche Untersuchung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
- Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte
- Seh- und Hörtest
- Überprüfung des Impfstatus
- Ermittlung des allgemeinen Entwicklungsstandes nach einem standardisierten Testverfahren
- Körperliche Untersuchung
Die Eltern werden bei Bedarf zu allen gesundheitlichen Fragen beraten und auf eventuell erforderliche Hilfsangebote aufmerksam gemacht; ein Angebot, das Ihrem Kind einen guten Start ins Schulleben ermöglichen soll. Die Schuleingangsuntersuchungen sind ein Teil des breiten Angebotes des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Amtes für Gesundheit und Hygiene. Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst finden Sie über den Link unten.
Terminvereinbarungen für schulärztliche Untersuchungen können über das Sekretariat (Ansprechpersonen siehe Kontakt) vorgenommen werden. Außerdem ist eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse amt53.kjd@muelheim-ruhr.de möglich.
Falls bei Ihrem Kind zum Beispiel Entwicklungsauffälligkeiten vorliegen oder Sie eine ausführliche Beratung zum Schulbesuch Ihres Kindes in Anspruch nehmen möchten, können Sie über das Sekretariat einen vorgezogenen längeren Termin vereinbaren.
Ärztliche Kolleginnen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst:
- Dr. Saskia Bohlen
- Dr. Özlem Bostanci
- Martha Kantsadou
- Dr. Friederike Thomer
Unterlagen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur schulärztlichen Untersuchung mit:
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfbuch
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Einladungsschreiben
- Aktuelle ärztliche Befundberichte
Kontakt
Stand: 07.05.2024
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