Antragsformulare für Kindertagespflegepersonen
Sehr geehrte Kindertagespflegepersonen,
auf dieser Internetseite finden Sie alle Informationen, die Sie für die Jahresendabrechnung der hälftigen/anteiligen Sozialversicherung benötigen.
Folgende Unterlagen werden von Ihnen für die Jahresendabrechnung benötigt:
- Antrag mit Unterschrift (siehe unten stehende Formulare zum Pdf-Vordruck)
- Auflistung der vom Antragssteller betreuten Kinder (maximal 5 Kinder pro Kindertagespflegeperson - KTP) separat für das jeweilige Abrechnungsjahr
Beispiel:
- Name der KTP: Luisa Läufer
- Abrechnungsjahr: 2018
- Nest: Kuckuckskinder
Mia Mayer | 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 | Mülheim an der Ruhr |
Max Mustermann | 1. Juni 2018 bis 31. Dezember 2018 | Mülheim an der Ruhr |
Sabine Schnell | 1. Januar 2018 bis 31. Mai 2018 | Essen |
Ben Bleifuß | 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 | Mülheim an der Ruhr |
Sarah Schulze | 1. Januar 2018 bis 31. Juli 2018 | Mülheim an der Ruhr |
- Eine Tabelle zum Ausfüllen für die einzelnen Monate eines Abrechnungsjahres ist in den Links und im Antrag beigefügt.
- Beitragsbescheide (aktuell) der jeweiligen Sozialversicherung, mit der jeweiligen Beitragssumme, die von Ihnen bereits tatsächlich gezahlt wurde.
Angestellte: Die Lohnjournale sind als monatliche Auflistung und nicht als zusammengefasster Jahresbetrag lückenlos einzureichen.
Springkräfte: Es kann zugunsten der Springkräfte oder der Nestinhaberinnen und Nestinhaber ohne feste Zuordnung der zu betreuenden Kinder Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Hierfür muss der genaue Abrechnungszeitraum (wochenweise oder monatsweise) am Jahresende mit dem Zusatz „Springkraft“ mitgeteilt werden und ein Online-Antrag gestellt werden.
Anträge: Bitte achten Sie darauf, die Anträge zusammen mit den Kinderlisten und Bescheiden einzureichen. Einzelne Dokumente (Antragseiten, Bescheidseiten, und ähnliches) können nicht entgegengenommen werden. Erst wenn alle Unterlagen vollständig und prüffähig vorliegen, kann Ihr Anliegen bearbeitet werden.
Kranken- und Pflegeversicherung: Bei der Kranken- und Pflegeversicherung müssen die geleisteten Beitragssummen getrennt voneinander auf dem Bescheid aufgeführt werden. Sollte das nicht der Fall sein, so sprechen Sie bitte mit Ihrer Versicherung.
Unfallversicherung: Es kann nur der Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erstattet werden. Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis haben keinen Anspruch auf die Erstattung der Unfallversicherung, da keine eigenen Beiträge geleistet werden.
Freiwillige Altersvorsorge: Im Falle einer Privatversicherung ist ein Versicherungsschein einzureichen, dem die einzelnen Tarife inklusive Erläuterungen zu entnehmen sind.
Vorauszahlung: Nestinhaberinnen und -inhaber sowie Kindertagespflegepersonen im Angestelltenverhältnis haben einen Anspruch auf eine monatliche Vorauszahlung, wenn mindestens ein Mülheimer Kind fest zugeordnet ist. Die monatliche Vorauszahlung der angestellten Kindertagespflegeperson wird dem Konto der Nestinhaberin oder des Nestinhabers (Privatkonto oder Geschäftskonto) monatlich gutgeschrieben.
Hinweis:
Die monatliche Vorauszahlung beinhaltet nicht die Jahresendabrechnung.
Im Fall einer Auszahlung der monatlichen Vorauszahlung, müssen immer die Anträge der Jahresendabrechnung zusammen mit den Bescheiden und Kinderlisten vollständig eingereicht werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung.
Formulare
- Jahresendabrechnung der hälftigen Sozialversicherung.pdf
- Jahresendabrechnung der Unfallversicherung.pdf
- Jahresendabrechnung der Rentenversicherung.pdf
- Jahresendabrechnung der Kranken- und Pflegeversicherung.pdf
- Jahresendabrechnung der freiwillige Altersvorsorge.pdf
Kontakt
Stand: 11.03.2024
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