Stadtwappen und Wappenzeichen
Entstehung des Hoheitszeichens
Das im Jahr 1880 eingeführte Wappen basiert auf einer Vorlage des steinernen Wappens am Hochschloss von Broich, das einst Wilhelm Wyrich von Daun Graf zu Falkenstein dort anbringen ließ. Es setzt sich aus den einzelnen Hoheitszeichen der sechs in Broich vertretenen Herrschaften zusammen. Eine Zuordnung der Wappen zu den einzelnen Herrschaften kann der Datei unterhalb des Beitrages entnommen werden.
In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde das Wappen immer wieder in neuen Varianten dargestellt. Abgesehen von den zahlreichen Darstellungsformen wurde als einzige Ergänzung die ehemalige Adelskrone durch eine symbolisierte Stadtmauer ersetzt.
Die letzte gestalterische Änderung des Stadtwappen erfolgte im Jahr 1938. Der Mülheimer Künstler Daniel Traub entwarf eine neue Variante des Stadtwappens in direkter Anlehnung an das steinerne Wappen am Hochschloss Broich. Diese Version des Hoheitszeichens hat sich bis heute durchgesetzt.
Weitere Informationen zur Historie des Stadtwappens bietet das vom Stadtarchiv veröffentlichte Mülheimer Zeitzeichen.
Das Stadtarchiv steht Ihnen darüber hinaus auch gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Genehmigungspflichtige Verwendung des Stadtwappens
Die Verwendung des Hoheitszeichens ist gesetzlich geschützt und grundsätzlich zunächst nur für städtische Angelegenheiten vorgesehen. In einzelnen Fällen kann jedoch seitens der Stadt auch die Verwendung des Stadtwappens für private Zwecke genehmigt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass ein formloser schriftlicher Antrag (per Post oder E-Mail) beim Rats- und Rechtsamt eingeht.
Freie Verwendung der Wappenzeichen
Um auch Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Verbundenheit mit der Stadt Mülheim an der Ruhr auszudrücken, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 17. Mai 2018 die Neueinführung von Wappenzeichen in den Richtlinien über die Verwendung des Stadtwappens beschlossen.
Die Wappenzeichen stellen das Stadtwappen in einer abgewandelten Form dar und haben somit nicht den hoheitlich geschützten Stellenwert des Stadtwappens.
Die Wappenzeichen können somit kostenlos, genehmigungsfrei und mit unbeschränktem Reproduktionsrecht heruntergeladen und in der abgebildeten Form verwendet werden.
Der Verwendungszweck darf weder diskriminierend, kriminell, sittenwidrig, jugendgefährdend noch geeignet sein, das Ansehen der Stadt Mülheim an der Ruhr oder ihrer Repräsentant*innen zu beeinträchtigen.
Die ensprechenden Grafikdateien können über die nachfolgenden Links abgerufen werden:
Klicken Sie anschließend, zum Speichern der JPG-Datei, mit der rechten Maustaste auf das angezeigte Bild und wählen Sie den Punkt "Grafik speichern unter" aus, um die Datei am gewünschten Speicherort zu hinterlegen.
Sollten Sie ein anderes Dateiformat benötigen, wenden Sie sich bitte an das Rats- und Rechtsamt (Jutta Henning).
Kontakt
Kontext
- Richtlinien über die Verwendung des Stadtwappens für außeramtliche Zwecke (Dateigröße: 844 KB/-typ: pdf)
- Wappen_Herrschaftszuordnung (Dateigröße: 61 KB/-typ: pdf)
Stand: 14.12.2021
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