Schüler*innenbeförderung
Für Schüler*innen werden - soweit die Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW erfüllt sind - die notwendigen Fahrkosten der Schüler*innen für Fahrten zwischen Wohnung und Schulort zum Teil übernommen.
In der Regel wird eine Schüler*innenfahrkarte, das sogenannte DeutschlandTicket für Schüler*innen (Leistungsumfang), teilfinanziert.
Anträge erhalten Sie zusammen mit einem Merkblatt zur Übernahme von Schüler*innenfahrkosten in den Sekretariaten der Mülheimer Schulen.
Nähere Informationen werden Ihnen gerne persönlich erteilt oder können unter Schulministerium.nrw.de (Informationen für Eltern-Schüler*innenfahrkosten) abgerufen werden.
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Stand: 19.02.2024
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