Schüler*innenbeförderung

Schüler*innenbeförderung

Fahrgäste in einer Bahn, Passagiere, ÖPNV, Bus, Reisen, Pendeln, Pendlerinnen - Pixabay

Für Schüler*innen werden - soweit die Voraussetzungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW erfüllt sind - die notwendigen Fahrkosten der Schüler*innen für Fahrten zwischen Wohnung und Schulort zum Teil übernommen.

In der Regel wird eine Schüler*innenfahrkarte, das sogenannte DeutschlandTicket für Schüler*innen (Leistungsumfang), teilfinanziert.

Anträge erhalten Sie zusammen mit einem Merkblatt zur Übernahme von Schüler*innenfahrkosten in den Sekretariaten der Mülheimer Schulen.

Nähere Informationen werden Ihnen gerne persönlich erteilt oder können unter Schulministerium.nrw.de (Informationen für Eltern-Schüler*innenfahrkosten) abgerufen werden.

Kontakt

Kontext


Stand: 19.02.2024

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel